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  1. Sachverständigengutachten

    Mediation und Beschwerden

    Bei der Klärung einer medizinischen oder medizinisch-technischen Frage kann die Stellungnahme eines Facharztes oder Sachverständigen eine wichtige Rolle spielen. Im medizinischen Bereich kann die Einbeziehung von Sachverständiger erforderlich sein, um medizinische Tatsachen festzustellen, einzuschätzen, ob die Betreuung nach dem

  2. Rechte und Pflichten des Patienten

    Ihre Rechte und Pflichten

    Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Patienten im Rahmen ihrer Beziehung zu den Gesundheitsdienstleistern gelten, sind in Luxemburg im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten festgelegt. Das Gesetz setzt folgende Schwerpunkte: Grundprinzipien

  3. Häufige Fragen

    Rechte und Pflichten des patienten Entscheidungsprozess und Einwilligung Patientenakte TARIFe und Kostenerstattung  Nomenclature des actes et prestations Gesetzliche Fristen Beschwerden - Rechtsmittel

  4. Begleitpersonen, Rechtbeistand und Sachverständige

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien können sich grundsätzlich von einer oder mehreren Personen ihrer Wahl begleiten lassen. Dabei kann es sich insbesondere um Angehörige (Familienmitglieder, Freunde usw.) handeln. Weiter können sich die Parteien von ihrem Rechtsberater oder einem Sachverständigen begleiten lassen. Die

  5. Versicherer

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien setzen sich im Zuge des Mediationsverfahrens möglicherweise auch mit der Frage der Entschädigung für aus Gesundheitsleistungen resultierende Schäden auseinander. In Luxemburg muss jeder Gesundheitsdienstleister für den Fall, dass seine Berufshaftung ausgelöst wird, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Wenn

  6. Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten

    Mediation und Beschwerden

    Besteht von der Patientenseite oder des Behandlers kein Interesse an einer gütlichen Einigung, oder hat der Mediationsversuch zu keiner befriedenden Lösung geführt, können Streitfragen von den zuständigen Gerichten entschieden werden. Bei Konflikten zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister können die

  7. Grundwerte (Respekt, Würde und Umgang)

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Die Erbringung von Gesundheitsleistungen betrifft stets die Intimsphäre und die Unversehrtheit eines Patienten. Dies ergibt sich schon aus dem Wesen der Pflege- und Behandlungsbeziehung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Grundwerte eingehalten werden, von denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten

  8. Pflichten der Patienten

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Mit dem Gesetz vom 24. Juli 2014 soll die gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienstleister und Patienten gefördert werden. Diese Zusammenarbeit beruht auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt, Würde und Loyalität. Eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der eine

  9. Patientenakte

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter

  10. Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Das Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Element in dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Gesundheitsdienstleister und seinem Patienten besteht. Es bezweckt den Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer Interessen. Die besondere Vertraulichkeit ermöglicht, sich dem Gesundheitsdienstleister völlig frei anzuvertrauen, ohne

  11. Festellung des Patientenwillens

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Ein Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung

  12. Rapport 2015-2016

    • Veröffentlichungsdatum :  2016
    • Art(en) :  Tätigkeitsbericht
    • Sprache(n) :  Französisch
    • Verfasser : Service Médiation Santé
    • Anzahl der Seiten : 56
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