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  1. Biobank

    Glossar

    Als Biobank bezeichnet man eine Infrastruktur zun Sammeln, Verwalten und Lagern von Körperflüssigkeiten, Gewebeproben oder anderem biologischem Material mit zugehörigen Daten. Im Rahmen der medizinischen Forschung erhebt eine Biobank so beispielsweise Blut oder Haarproben ... und Gesundheitsdaten

  2. Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten

    Gesundheitsversorgung in Luxemburg - Verfügbare Gesundheitsdienstleister

    Mehrheitlich FREIE BERUFSAUSÜBUNG Die in Luxemburg tätigen Ärzte, Zahärzte und psyhothérapeuten sind in der Regel freiberuflich tätig. Einige der Krankenhausärzte sind angestellt, hauptsächlich im Klinikzentrum der Stadt Luxemburg (Centre Hospitalier de Luxembourg – CHL). Der Großteil

  3. Der Öffentlichkeit zugängliche Apotheken

    Gesundheitsversorgung in Luxemburg - Verfügbare Gesundheitsdienstleister

    Organisation der Apotheken In Luxemburg gibt es in etwa 100 Apotheken, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Der Patient kann im Allgemeinen frei wählen, an welche dieser Apotheken er sich wendet.   Außerdem verfügen alle Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen über eine

  4. Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen

    Gesundheitsversorgung in Luxemburg - Verfügbare Gesundheitsdienstleister

    Eine Krankenhaus- oder Klinikeinrichtung finden Allgemeine Krankenhäuser Vier Krankenhausgruppen bieten medizinische und chirurgische Dienstleistungen sowie Geburtshilfe an. Region Nord: Centre Hospitalier du Nord (CHdN) mit den Standorten Ettelbruck und Wiltz www.chdn.lu Region Zentrum:  Klinikzentrum der Stadt Luxemburg

  5. Berufsgeheimnis: Geltungsbereich und Sicherstellung der Vertraulichkeit

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Gesundheitsdienstleister sind zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses, auch als ärztliche Schweigepflicht bekannt, verpflichtet. Sie müssen alle erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und können diese im Allgemeinen nicht ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeben. Das Berufsgeheimis ist auf strafrechtlicher

  6. Patientenbetreuung: gemeinsame Schweigepflicht

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Im Rahmen der Patientenbetreuung, ist der Informationsaustausch zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gesundheitsdienstleistern im Interesse der Qualität und der Sicherheit der Patientenbetreuung oftmals vorrangig. Dies gilt auch, in manchen Fällen, für den Austausch auch mit den Angehörigen oder

  7. Gesetzlich Ausnahmen

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Anzeigen, Gerichtsverfahren und Zeugenaussagen vor GerichtAnzeige an die Justiz- oder PolizeibehördenGrundsätzliches: Ein Patient, der sich in einer rechtswidrigen oder schwierigen Lage befindet und Pflegeleistungen benötigt, muss sich ohne Angst vor den Folgen behandeln lassen und dem Pflegepersonal anvertrauen können. Wenn

  8. Recht auf eine Patientenakte und auf Aufbewahrung der Akte

    Rechte und Pflichten des Patienten - Patientenakte

    Jeder Patient hat das Recht auf eine sorgfältig geführte Patientenakte (Art. 15 des Gesetzes vom 24. Juli 2014). In dieser Patientenakte werden der Gesundheitszustand des Patienten und dessen Entwicklung im Laufe der Behandlung und Pflege chronologisch dokumentiert. Jeder

  9. Informationsrecht (Recht auf Auskunft)

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Der Patient hat ein generelles Recht alle Information zu erhalten, welche seinen Gesundheitszustand und dessen voraussichtliche Entwicklung betreffen. Dieses Auskunftsrecht besteht unabhängig davon, ob der Patient beabsichtigt sich behandeln zu lassen. Dies ist auch

  10. Recht auf Nichtwissen

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Das Gesetz räumt dem Patienten ein Recht auf Auskunft ein. Gleichermaßen wird dem Patienten auch das Recht zugestanden, bestimmte Informationen nicht erhalten zu wollen. Dieses Recht unwissend zu bleiben umfasst beispielsweise das Recht, nicht über eine unheilbare Krankheit informiert

  11. Therapeutische Ausnahme

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    In Ausnahmefällen ist der Arzt berechtigt, dem Patienten seinen Gesundheitszustand vorzuenthalten, wenn dem Patienten durch diese Information ein schwerer gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Sobald davon ausgegangen werden kann, dass die Informationen keine akute Gefahr mehr für die Gesundheit des Patienten

  12. Entscheidungsprozess und Einwilligung

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Das Gesetz legt großen Wert auf die Information des Patienten und eine möglichst gemeinsame Entscheidungsfindung. Unabhängig vom Entscheidungsprozess ist die vorherige freie und informierte Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten von grundlegender Bedeutung. Um eine

  13. Diagnosegespräch

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Wenn dem Patienten angekündigt wird, dass er an einer schweren Krankheit leidet, oder wenn ihm sonstige Informationen mitgeteilt werden, besteht das Risiko, dass er dadurch ein Trauma erleidet. Durch ein Diagnosegesprächs soll sichergestellt werden, dass der Patient unter idealen

  14. Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten unterstreicht die Aspekte, die in Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, den Modalitäten für den Informationsaustausch und dem Treffen einer – im Rahmen des Möglichen gemeinsamen – Entscheidung stehen. Einerseits soll sichergestellt werden

  15. Euthanasie

    Glossar

    Die Euthanasie ist eine von einem Arzt vorgenommene Handlung, welche willentlich dem Leben einer Person auf deren ausdrückliches und freiwilliges Verlangen hin, ein Ende bereitet. (Gesetz vom 16. März 2009 über die Sterbehilfe und assistierten Suizid, Artikel 1) Ein

  16. Professioneller Umgang mit starken Gefühlen bei Konflikten im Gesundheits- und Sozialbereich

    L'ALMA et le service du médiateur de la santé ont organisé ces 6 et 7 octobre 2017 une formation continue au sujet de la gestion des émotions fortes en cas de conflit dans le secteur de la santé et du social. La

  17. EWR

    Glossar

    Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) besteht aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Es handelt sich also um folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien & Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg

  18. DocHdl1OnPTRtmpTarget, Die Rechte der Patienten

    • Art(en) :  Broschüren
    • Sprache(n) :  Deutsch ,  Französisch
    • Verfasser : Patiente Vertriedung a.s.b.l.
    • Anzahl der Seiten : 50
  19. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Luxemburg)

    Gesetzgebung

    In Luxemburg beruht die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU auf mehreren Rechtsinstrumenten: Gesetze zur Umsetzung   Gesetz vom 1. Juli 2014 Zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über

  20. Europäische Rechtsvorschriften

    Gesetzgebung

    Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden GesundheitsversorgungKOORDINATIONSVERORDNUNGEN Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die dazugehörige Durchführungsverordnung: Verordnung (EG) Nr. 987/2009  

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