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  1. Andere damit zusammenhängende Rechtsvorschriften (Luxemburg)

    Gesetzgebung

    Lebensende Palliativpflege Gesetz vom 16. März 2009 über die Palliativpflege, die Patientenverfügung und die Sterbebegleitung zur Änderung folgender Gesetze: des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale); des geänderten Gesetzes vom 16. April 1979 zur Festlegung des allgemeinen Status der Staatsbeamten; des

  2. Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten

    Gesetzgebung

    Seit der Verabschiedung des Gesetzes vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten verfügt Luxemburg über ein Gesetz, in dem die wichtigsten Rechte und Pflichten des Patienten zusammengefasst sind. Dadurch soll mehr Kohärenz und Transparenz in den

  3. Verfügbare Gesundheitsdienstleister

    Gesundheitsversorgung in Luxemburg

    Freier und gleicherwertiger Zugang zu den Gesundheitsdienstleistern Das luxemburgische Gesundheits- und Sozialsystem bietet allen Patienten einen gleichwertigen und allgemeinen Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung. Der Patient kann den gewünschten Gesundheitsdienstleister frei wählen (Allgemeinmediziner, Facharzt, Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen, Apotheken usw.). Durch

  4. Zusatzversicherung

    Glossar

    Bei der Zusatzkrankenversicherung handelt es sich um eine nicht obligatorische Versicherung, die Sie abschließen können, um Kosten erstattet zu bekommen, die nicht oder nur teilweise von der Sozialversicherung gedeckt sind, zum Besipeil im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, Brillen

  5. Begleitperson (des Patienten)

    Glossar

    La personne qui accompagne un patient pour l’assister, le soutenir et l’aider et qu’il choisit librement. (Loi du 24 juillet 2014, art. 7 et art. 21 (1) al. 2) Durch den Patienten frei gewählte Person, welche Ihn

  6. Du 16 au 22 Octobre 2017

    A l'initiative de l'ALMA et avec le soutien du Ministre de la Justice, l'ALMA et le CMCC invitent pour la première fois au Luxembourg à un programme d'activités à l'occasion de la Semaine Mondiale de la Médiation

  7. ALA

    Glossar

    Die "Association Luxembourg Alzheimer (ALA)" ist eine auf die Betreuung von demenzkranken Menschen spezialisierte Vereinigung.

  8. AMMD

    Glossar

    Die "Association des Médecins et Médecins-Dentistes (AMMD)" vetritt als berufsspezifische Gewerkschaft die Interessen der Ärzte und Zahnärzte in Luxemburg.

  9. Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters Der Patient kann in Luxemburg seinen Gesundheitsdienstleister grundsätzlich frei wählen. Ihre Wahlfreiheit als Patienten betrifft somit: seinen Arzt; sein Krankenhaus (außer im Falle von Bereitschaftsdienst); seinen häuslichen Pflegedienst; seine Apotheke; seinen Zahnarzt usw. Sie

  10. Links

    Ministerien, Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Anstalten Verzeichnis der öffentlichen Websites von Luxemburg Ministerium für Gesundheit (Ministère de la Santé) Ministerium für soziale Sicherheit (Ministère de la Sécurité Sociale) Ministerium für Familie und Integration (Ministère de la Famille et de l'Intégration) Zentralstelle

  11. Mediationssitzung

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Nach einer Vorbereitungsphase, die der Kontaktaufnahme und der Organisation des Ablaufs dient, werden im Allgemeinen gemeinsame Mediationssitzungen organisiert. Die Mediationssitzungen finden in unserem Besprechungsraum statt. Sofern die für eine ordnungsgemäße Ausführung unserer Aufgaben unbedingt erforderlichen Bedingungen (Vertraulichkeit, Parteien sind mit

  12. Gesetzgebung

    In dieser Rubrik finden Sie Folgendes: das Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten; die nationalen Rechtsvorschriften für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung; andere wichtige Gesetzestexte betreffend die Rechte und Pflichten des Patienten, insbesondere zum Lebensende; die

  13. Veröffentlichungen

    Rapport d'activités 2016-2017 Le deuxième rapport (1er avril 2016 au 31 décembre 2017) dresse un bilan de l'activité du service.

  14. Vertrauensperson

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

      Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, den Patienten zu vertreten, als sein „Sprachrohr“ aufzutreten und für ihn zu handeln, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Jeder volljährige und einwilligungsfähige

  15. Blutspende, Organspende und Gewebespende

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Organspende Jede Person kann selber entscheiden, ob sie ihre Organe zu Transplantationszwecken spenden will. Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang gegenüber demjenigen der Angehörigen. Deshalb ist es wichtig, seinen Willen in einem „Organspendeausweis“ festzuhalten und mit seinen Angehörigen darüber

  16. Festellung des Patientenwillens

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Ein Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung

  17. Lebensende

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Jeder Mensch, ob jung oder alt, ob krank oder gesund, hat das Recht sich Fragen über sein Lebensende zu stellen und kann über sein Lebensende mitentscheiden. Gesetzliche Regelung  Am 16 März 2009 wurden zwei wichtige Gesetze erlassen

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