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Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Luxemburg)
GesetzgebungIn Luxemburg beruht die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU auf mehreren Rechtsinstrumenten: Gesetze zur Umsetzung Gesetz vom 1. Juli 2014 Zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über
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Europäische Rechtsvorschriften
GesetzgebungRichtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden GesundheitsversorgungKOORDINATIONSVERORDNUNGEN Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die dazugehörige Durchführungsverordnung: Verordnung (EG) Nr. 987/2009
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Andere damit zusammenhängende Rechtsvorschriften (Luxemburg)
GesetzgebungLebensende Palliativpflege Gesetz vom 16. März 2009 über die Palliativpflege, die Patientenverfügung und die Sterbebegleitung zur Änderung folgender Gesetze: des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale); des geänderten Gesetzes vom 16. April 1979 zur Festlegung des allgemeinen Status der Staatsbeamten; des
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Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten
GesetzgebungSeit der Verabschiedung des Gesetzes vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten verfügt Luxemburg über ein Gesetz, in dem die wichtigsten Rechte und Pflichten des Patienten zusammengefasst sind. Dadurch soll mehr Kohärenz und Transparenz in den
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Verfügbare Gesundheitsdienstleister
Gesundheitsversorgung in LuxemburgFreier und gleicherwertiger Zugang zu den Gesundheitsdienstleistern Das luxemburgische Gesundheits- und Sozialsystem bietet allen Patienten einen gleichwertigen und allgemeinen Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung. Der Patient kann den gewünschten Gesundheitsdienstleister frei wählen (Allgemeinmediziner, Facharzt, Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen, Apotheken usw.). Durch
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Zusatzversicherung
GlossarBei der Zusatzkrankenversicherung handelt es sich um eine nicht obligatorische Versicherung, die Sie abschließen können, um Kosten erstattet zu bekommen, die nicht oder nur teilweise von der Sozialversicherung gedeckt sind, zum Besipeil im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, Brillen
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Begleitperson (des Patienten)
GlossarLa personne qui accompagne un patient pour l’assister, le soutenir et l’aider et qu’il choisit librement. (Loi du 24 juillet 2014, art. 7 et art. 21 (1) al. 2) Durch den Patienten frei gewählte Person, welche Ihn
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Semaine Mondiale de la Mediation
Du 16 au 22 Octobre 2017A l'initiative de l'ALMA et avec le soutien du Ministre de la Justice, l'ALMA et le CMCC invitent pour la première fois au Luxembourg à un programme d'activités à l'occasion de la Semaine Mondiale de la Médiation
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Medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land
- Verfasser : Commission Européenne
- Anzahl der Seiten : 2
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Sonstige Gesundheitsdienstleister
Mediation und Beschwerden - BeschwerdenCoordonnées de contact de la gestion des plaintes en milieu extra-hospitalier
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ALA
GlossarDie "Association Luxembourg Alzheimer (ALA)" ist eine auf die Betreuung von demenzkranken Menschen spezialisierte Vereinigung.
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AMMD
GlossarDie "Association des Médecins et Médecins-Dentistes (AMMD)" vetritt als berufsspezifische Gewerkschaft die Interessen der Ärzte und Zahnärzte in Luxemburg.
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Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenFreie Wahl des Gesundheitsdienstleisters Der Patient kann in Luxemburg seinen Gesundheitsdienstleister grundsätzlich frei wählen. Ihre Wahlfreiheit als Patienten betrifft somit: seinen Arzt; sein Krankenhaus (außer im Falle von Bereitschaftsdienst); seinen häuslichen Pflegedienst; seine Apotheke; seinen Zahnarzt usw. Sie
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Links
Ministerien, Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Anstalten Verzeichnis der öffentlichen Websites von Luxemburg Ministerium für Gesundheit (Ministère de la Santé) Ministerium für soziale Sicherheit (Ministère de la Sécurité Sociale) Ministerium für Familie und Integration (Ministère de la Famille et de l'Intégration) Zentralstelle
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Mediationssitzung
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationNach einer Vorbereitungsphase, die der Kontaktaufnahme und der Organisation des Ablaufs dient, werden im Allgemeinen gemeinsame Mediationssitzungen organisiert. Die Mediationssitzungen finden in unserem Besprechungsraum statt. Sofern die für eine ordnungsgemäße Ausführung unserer Aufgaben unbedingt erforderlichen Bedingungen (Vertraulichkeit, Parteien sind mit
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Spezifische Situationen und Eingriffe
Ihre Rechte und PflichtenSpezifische Situationen und Eingriffe
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Gesetzgebung
In dieser Rubrik finden Sie Folgendes: das Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten; die nationalen Rechtsvorschriften für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung; andere wichtige Gesetzestexte betreffend die Rechte und Pflichten des Patienten, insbesondere zum Lebensende; die
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Veröffentlichungen
Rapport d'activités 2016-2017 Le deuxième rapport (1er avril 2016 au 31 décembre 2017) dresse un bilan de l'activité du service.
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Vertrauensperson
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenDie Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, den Patienten zu vertreten, als sein „Sprachrohr“ aufzutreten und für ihn zu handeln, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Jeder volljährige und einwilligungsfähige
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Blutspende, Organspende und Gewebespende
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeOrganspende Jede Person kann selber entscheiden, ob sie ihre Organe zu Transplantationszwecken spenden will. Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang gegenüber demjenigen der Angehörigen. Deshalb ist es wichtig, seinen Willen in einem „Organspendeausweis“ festzuhalten und mit seinen Angehörigen darüber
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