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  1. Festellung des Patientenwillens

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Ein Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung

  2. Lebensende

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Jeder Mensch, ob jung oder alt, ob krank oder gesund, hat das Recht sich Fragen über sein Lebensende zu stellen und kann über sein Lebensende mitentscheiden. Gesetzliche Regelung Am 16 März 2009 wurden zwei wichtige Gesetze erlassen, welche die Rechte...

  3. Referenzarzt

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    In Luxemburg können alle Patienten, die an einer chronischen Krankheit oder einer Langzeiterkrankung leiden, einen „Referenzarzt“ wählen. Aufgabe des Referenzarztes ist es, den Patienten zu beraten, zu begleiten und zur Seite zu stehen. Der Referenzarzt übernimmt auch eine wichtige Rolle

  4. Patientenorganisationen und Informationsdienste

    Gesundheitsversorgung in Luxemburg

    Vereinigungen und Dienste mit bereichsübergreifenden Tätigkeiten Patiente Vertriedung a.s.b.l. Die Vereinigung Patiente Vertriedung unterstützt und berät Patienten und vertritt ihre Interessen. Adresse: 1B, Rue Thomas Edison L-1445 Strassen Tel.: (+352) 49 14 57-1 Fax: (+352

  5. Versicherer

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien setzen sich im Zuge des Mediationsverfahrens möglicherweise auch mit der Frage der Entschädigung für aus Gesundheitsleistungen resultierende Schäden auseinander. In Luxemburg muss jeder Gesundheitsdienstleister für den Fall, dass seine Berufshaftung ausgelöst wird, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Wenn

  6. Kinder und Jugendliche

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Das Gesetz vom 24. Juli 2014 sieht vor, dass minderjährige Patienten entsprechend ihrer Reife in die Ausübung der ihre Gesundheit betreffenden Rechte eingebunden werden. Wenn Sie dazu in der Lage sind, kann Ihnen gestattet werden, ihre Rechte eigenständig auszuüben

  7. betreute Volljährige

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Im luxemburgischen Zivilrecht (Code civil) sind drei Schutzregelungen für Volljährige verankert: die gerichtliche Schutzbetreuung (Art. 461 bis 461-1 des Code civil); die Pflegschaft (Art. 508 bis 515 des Code civil); die Vormundschaft (Art. 492 bis 507

  8. Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten

    Mediation und Beschwerden

    Besteht von der Patientenseite oder des Behandlers kein Interesse an einer gütlichen Einigung, oder hat der Mediationsversuch zu keiner befriedenden Lösung geführt, können Streitfragen von den zuständigen Gerichten entschieden werden. Bei Konflikten zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister können die

  9. Begleitpersonen, Rechtbeistand und Sachverständige

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien können sich grundsätzlich von einer oder mehreren Personen ihrer Wahl begleiten lassen. Dabei kann es sich insbesondere um Angehörige (Familienmitglieder, Freunde usw.) handeln. Weiter können sich die Parteien von ihrem Rechtsberater oder einem Sachverständigen begleiten lassen. Die

  10. Rechte und Pflichten des Patienten

    Ihre Rechte und Pflichten

    Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Patienten im Rahmen ihrer Beziehung zu den Gesundheitsdienstleistern gelten, sind in Luxemburg im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten festgelegt. Das Gesetz setzt folgende Schwerpunkte: Grundprinzipien

  11. Mediation in Gesundheitsfragen

    Mediation und Beschwerden

    Die Neuen Zivilprozessordnung Luxemburgs (Nouveau Code de Procédure Civile) definiert den Begriff „Mediation“ als: „strukturiertes Verfahren, bei dem zwei oder mehrere Parteien eines Konfliktes eigenverantwortlich mit Hilfe eines kompetenten, unabhangigen Mediators versuchen, auf freiwilliger Basis eine

  12. Konkrete Beispiele

    Mediation und Beschwerden - Mediation in Gesundheitsfragen

    Die nachfolgenden Beispiele basieren auf echten Mediationsfällen. Die Daten wurden anonymisiert, um die Vertraulichkeit zu wahren. In der Notaufnahme Kontext Aufgrund von Herz- und Atemwegsproblemen sucht Herr PECHVOGEL die Notaufnahme auf. Der Notarzt ordnet eine Röntgenaufnahme des Brustraums, eine Blutuntersuchung

  13. Häufige Fragen

    Rechte und Pflichten des patienten Entscheidungsprozess und Einwilligung Patientenakte TARIFe und Kostenerstattung  Nomenclature des actes et prestations Gesetzliche Fristen Beschwerden - Rechtsmittel

  14. Gesetzliche Garantien

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Für die Mediation gelten günstige Rahmenbedingungen, die Folgendes gewährleisten: die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens: alle Personen, die am Medaitionsverfahren teilnehmen, unterliegen der Schweigepflicht, wodurch die Parteien offen sprechen können; durch die Unterzeichnung eines Mediationsvertrages wird die Verjährungsfrist während der

  15. Beschwerden

    Mediation und Beschwerden

    Es wird sowohl Patienten als auch Behandelnden geraten, eventuelle Fragen, Schwierigkeiten oder Vorfälle im Rahmen ihrer Beziehung zueinander zu besprechen. In sehr vielen Fällen können Streitigkeiten durch ein direktes Gespräch beigelegt werden. Es ist nicht immer einfach, die Schwierigkeiten

  16. Ablauf einer Mediation

    Mediation und Beschwerden - Mediation in Gesundheitsfragen

    Die Mediation folgt einem strukturierten Ablauf, welcher verschiedene Schritte umfasst. Zusätzlich zu den Parteien, und dem Mediator, können gegebenenfalls weitere Akteure eingebunden werden. Anders als bei einem Gerichtsverfahren, muss Mediation nicht nach strengen Prozessregeln ablaufen. Das Mediationsverfahren

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