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  1. Gesetzliche Garantien

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Für die Mediation gelten günstige Rahmenbedingungen, die Folgendes gewährleisten: die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens: alle Personen, die am Medaitionsverfahren teilnehmen, unterliegen der Schweigepflicht, wodurch die Parteien offen sprechen können; durch die Unterzeichnung eines Mediationsvertrages wird die Verjährungsfrist während der

  2. Konkrete Beispiele

    Mediation und Beschwerden - Mediation in Gesundheitsfragen

    Die nachfolgenden Beispiele basieren auf echten Mediationsfällen. Die Daten wurden anonymisiert, um die Vertraulichkeit zu wahren. In der Notaufnahme Kontext Aufgrund von Herz- und Atemwegsproblemen sucht Herr PECHVOGEL die Notaufnahme auf. Der Notarzt ordnet eine Röntgenaufnahme des Brustraums, eine Blutuntersuchung

  3. Berufsständische Kammern

    Mediation und Beschwerden

    Luxemburg verfügt über zwei Berufskammern, einerseits das "Collège médical" (Ärztekammer) und andererseits das "Conseil Supérieur de Certaines Professions de Santé"  (Obersten Rat bestimmter Gesundheitsberufe). Diese Berufsverkammern erfüllen per Gesetz bestimmte berufliche, administrative und

  4. Sachverständigengutachten

    Mediation und Beschwerden

    Bei der Klärung einer medizinischen oder medizinisch-technischen Frage kann die Stellungnahme eines Facharztes oder Sachverständigen eine wichtige Rolle spielen. Im medizinischen Bereich kann die Einbeziehung von Sachverständiger erforderlich sein, um medizinische Tatsachen festzustellen, einzuschätzen, ob die Betreuung nach dem

  5. Begleitpersonen, Rechtbeistand und Sachverständige

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien können sich grundsätzlich von einer oder mehreren Personen ihrer Wahl begleiten lassen. Dabei kann es sich insbesondere um Angehörige (Familienmitglieder, Freunde usw.) handeln. Weiter können sich die Parteien von ihrem Rechtsberater oder einem Sachverständigen begleiten lassen. Die

  6. Versicherer

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien setzen sich im Zuge des Mediationsverfahrens möglicherweise auch mit der Frage der Entschädigung für aus Gesundheitsleistungen resultierende Schäden auseinander. In Luxemburg muss jeder Gesundheitsdienstleister für den Fall, dass seine Berufshaftung ausgelöst wird, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Wenn

  7. Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten

    Mediation und Beschwerden

    Besteht von der Patientenseite oder des Behandlers kein Interesse an einer gütlichen Einigung, oder hat der Mediationsversuch zu keiner befriedenden Lösung geführt, können Streitfragen von den zuständigen Gerichten entschieden werden. Bei Konflikten zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister können die

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