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betreute Volljährige
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenIm luxemburgischen Zivilrecht (Code civil) sind drei Schutzregelungen für Volljährige verankert: die gerichtliche Schutzbetreuung (Art. 461 bis 461-1 des Code civil); die Pflegschaft (Art. 508 bis 515 des Code civil); die Vormundschaft (Art. 492 bis 507
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Ihre Rechte und Pflichten
Patientenrechte und Pflichten
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Rechte und Pflichten des Patienten
Ihre Rechte und PflichtenDie wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Patienten im Rahmen ihrer Beziehung zu den Gesundheitsdienstleistern gelten, sind in Luxemburg im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten festgelegt. Das Gesetz setzt folgende Schwerpunkte: Grundprinzipien
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Patientenakte
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenIm Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter
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Grundwerte (Respekt, Würde und Umgang)
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDie Erbringung von Gesundheitsleistungen betrifft stets die Intimsphäre und die Unversehrtheit eines Patienten. Dies ergibt sich schon aus dem Wesen der Pflege- und Behandlungsbeziehung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Grundwerte eingehalten werden, von denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten
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Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDas Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Element in dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Gesundheitsdienstleister und seinem Patienten besteht. Es bezweckt den Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer Interessen. Die besondere Vertraulichkeit ermöglicht, sich dem Gesundheitsdienstleister völlig frei anzuvertrauen, ohne
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Begleitperson/Vertrauensperson
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenVertrauensperson Die Vertrauensperson fungiert als „Sprachrohr“ des Patienten, der nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, für den Patienten zu sprechen und zu handeln, wenn dieser dazu nicht
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Gemeinsame Patientenakte "DSP"
Rechte und Pflichten des Patienten - PatientenakteBei der gemeinsamen Gesundheitsakte DSP ("Dossier de soins partagé") handelt es sich um eine elektronische Akte, über die Gesundheitsdaten auf nationaler Ebene ausgetauscht und geteilt werden können. Der Hauptzweck der DSP besteht darin, den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren
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Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können
Ihre Rechte und PflichtenEin Patient kann vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, seine Rechte in vollem Umfang auszuüben. Dies ist beispielsweise der Fall: bei minderjährigen Patienten, die noch nicht die nötige Reife erreicht haben, um ihre Interessen selbstständig einschätzen zu können
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Zugang zur Patientenakte
Rechte und Pflichten des Patienten - PatientenakteDer Patient hat nicht nur ein Recht auf Zugang zu seiner Patientenakte, das Gesetz gewährt dem Patienten oder seinen Vertretern auch umfassende Zugangsrechte zur Akte, sowie zu sämtlichen der Gesundheit des Patienten betreffenden Informationen, die sich im Besitz
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Pflichten der Patienten
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenMit dem Gesetz vom 24. Juli 2014 soll die gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienstleister und Patienten gefördert werden. Diese Zusammenarbeit beruht auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt, Würde und Loyalität. Eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der eine