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  1. Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters Der Patient kann in Luxemburg seinen Gesundheitsdienstleister grundsätzlich frei wählen. Ihre Wahlfreiheit als Patienten betrifft somit: seinen Arzt; sein Krankenhaus (außer im Falle von Bereitschaftsdienst); seinen häuslichen Pflegedienst; seine Apotheke; seinen Zahnarzt usw. Sie

  2. Informationsrecht (Recht auf Auskunft)

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Der Patient hat ein generelles Recht alle Information zu erhalten, welche seinen Gesundheitszustand und dessen voraussichtliche Entwicklung betreffen. Dieses Auskunftsrecht besteht unabhängig davon, ob der Patient beabsichtigt sich behandeln zu lassen. Dies ist auch

  3. Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten unterstreicht die Aspekte, die in Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, den Modalitäten für den Informationsaustausch und dem Treffen einer – im Rahmen des Möglichen gemeinsamen – Entscheidung stehen. Einerseits soll sichergestellt werden

  4. Recht auf Nichtwissen

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Das Gesetz räumt dem Patienten ein Recht auf Auskunft ein. Gleichermaßen wird dem Patienten auch das Recht zugestanden, bestimmte Informationen nicht erhalten zu wollen. Dieses Recht unwissend zu bleiben umfasst beispielsweise das Recht, nicht über eine unheilbare Krankheit informiert

  5. Vertrauensperson

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

      Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, den Patienten zu vertreten, als sein „Sprachrohr“ aufzutreten und für ihn zu handeln, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Jeder volljährige und einwilligungsfähige

  6. Blutspende, Organspende und Gewebespende

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Organspende Jede Person kann selber entscheiden, ob sie ihre Organe zu Transplantationszwecken spenden will. Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang gegenüber demjenigen der Angehörigen. Deshalb ist es wichtig, seinen Willen in einem „Organspendeausweis“ festzuhalten und mit seinen Angehörigen darüber

  7. Festellung des Patientenwillens

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Ein Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung

  8. Lebensende

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Jeder Mensch, ob jung oder alt, ob krank oder gesund, hat das Recht sich Fragen über sein Lebensende zu stellen und kann über sein Lebensende mitentscheiden. Gesetzliche Regelung Am 16 März 2009 wurden zwei wichtige Gesetze erlassen, welche die Rechte...

  9. Referenzarzt

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    In Luxemburg können alle Patienten, die an einer chronischen Krankheit oder einer Langzeiterkrankung leiden, einen „Referenzarzt“ wählen. Aufgabe des Referenzarztes ist es, den Patienten zu beraten, zu begleiten und zur Seite zu stehen. Der Referenzarzt übernimmt auch eine wichtige Rolle

  10. Berufsgeheimnis: Geltungsbereich und Sicherstellung der Vertraulichkeit

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Gesundheitsdienstleister sind zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses, auch als ärztliche Schweigepflicht bekannt, verpflichtet. Sie müssen alle erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und können diese im Allgemeinen nicht ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeben. Das Berufsgeheimis ist auf strafrechtlicher

  11. Kinder und Jugendliche

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Das Gesetz vom 24. Juli 2014 sieht vor, dass minderjährige Patienten entsprechend ihrer Reife in die Ausübung der ihre Gesundheit betreffenden Rechte eingebunden werden. Wenn Sie dazu in der Lage sind, kann Ihnen gestattet werden, ihre Rechte eigenständig auszuüben

  12. betreute Volljährige

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Im luxemburgischen Zivilrecht (Code civil) sind drei Schutzregelungen für Volljährige verankert: die gerichtliche Schutzbetreuung (Art. 461 bis 461-1 des Code civil); die Pflegschaft (Art. 508 bis 515 des Code civil); die Vormundschaft (Art. 492 bis 507

  13. Rechte und Pflichten des Patienten

    Ihre Rechte und Pflichten

    Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Patienten im Rahmen ihrer Beziehung zu den Gesundheitsdienstleistern gelten, sind in Luxemburg im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten festgelegt. Das Gesetz setzt folgende Schwerpunkte: Grundprinzipien

  14. Medinzischer Cannabis

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Die Verordnung von Sativex ®, einem Medikament das insbesondere zur Verringerung der Symptome von Spastik aufgrund von Multipler Sklerose eingesetzt wird, ist seit 2015 in Luxemburg möglich. Seit einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung, ist darüber hinaus die Verwendung von medizinischem Cannabis in

  15. Patientenakte

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter

  16. Therapeutische Ausnahme

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    In Ausnahmefällen ist der Arzt berechtigt, dem Patienten seinen Gesundheitszustand vorzuenthalten, wenn dem Patienten durch diese Information ein schwerer gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Sobald davon ausgegangen werden kann, dass die Informationen keine akute Gefahr mehr für die Gesundheit des Patienten

  17. Grundwerte (Respekt, Würde und Umgang)

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Die Erbringung von Gesundheitsleistungen betrifft stets die Intimsphäre und die Unversehrtheit eines Patienten. Dies ergibt sich schon aus dem Wesen der Pflege- und Behandlungsbeziehung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Grundwerte eingehalten werden, von denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten

  18. Patientenbetreuung: gemeinsame Schweigepflicht

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Im Rahmen der Patientenbetreuung, ist der Informationsaustausch zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gesundheitsdienstleistern im Interesse der Qualität und der Sicherheit der Patientenbetreuung oftmals vorrangig. Dies gilt auch, in manchen Fällen, für den Austausch auch mit den Angehörigen oder

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