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Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenFreie Wahl des Gesundheitsdienstleisters Der Patient kann in Luxemburg seinen Gesundheitsdienstleister grundsätzlich frei wählen. Ihre Wahlfreiheit als Patienten betrifft somit: seinen Arzt; sein Krankenhaus (außer im Falle von Bereitschaftsdienst); seinen häuslichen Pflegedienst; seine Apotheke; seinen Zahnarzt usw. Sie
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Informationsrecht (Recht auf Auskunft)
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungGrundsätzliches Der Patient hat ein generelles Recht alle Information zu erhalten, welche seinen Gesundheitszustand und dessen voraussichtliche Entwicklung betreffen. Dieses Auskunftsrecht besteht unabhängig davon, ob der Patient beabsichtigt sich behandeln zu lassen. Dies ist auch
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Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDas Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten unterstreicht die Aspekte, die in Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, den Modalitäten für den Informationsaustausch und dem Treffen einer – im Rahmen des Möglichen gemeinsamen – Entscheidung stehen. Einerseits soll sichergestellt werden
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Recht auf Nichtwissen
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungGrundsätzliches Das Gesetz räumt dem Patienten ein Recht auf Auskunft ein. Gleichermaßen wird dem Patienten auch das Recht zugestanden, bestimmte Informationen nicht erhalten zu wollen. Dieses Recht unwissend zu bleiben umfasst beispielsweise das Recht, nicht über eine unheilbare Krankheit informiert
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Spezifische Situationen und Eingriffe
Ihre Rechte und PflichtenSpezifische Situationen und Eingriffe
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Vertrauensperson
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenDie Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, den Patienten zu vertreten, als sein „Sprachrohr“ aufzutreten und für ihn zu handeln, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Jeder volljährige und einwilligungsfähige
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Blutspende, Organspende und Gewebespende
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeOrganspende Jede Person kann selber entscheiden, ob sie ihre Organe zu Transplantationszwecken spenden will. Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang gegenüber demjenigen der Angehörigen. Deshalb ist es wichtig, seinen Willen in einem „Organspendeausweis“ festzuhalten und mit seinen Angehörigen darüber
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Festellung des Patientenwillens
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenEin Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung
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Lebensende
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeJeder Mensch, ob jung oder alt, ob krank oder gesund, hat das Recht sich Fragen über sein Lebensende zu stellen und kann über sein Lebensende mitentscheiden. Gesetzliche Regelung Am 16 März 2009 wurden zwei wichtige Gesetze erlassen
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Referenzarzt
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeIn Luxemburg können alle Patienten, die an einer chronischen Krankheit oder einer Langzeiterkrankung leiden, einen „Referenzarzt“ wählen. Aufgabe des Referenzarztes ist es, den Patienten zu beraten, zu begleiten und zur Seite zu stehen. Der Referenzarzt übernimmt auch eine wichtige Rolle
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Berufsgeheimnis: Geltungsbereich und Sicherstellung der Vertraulichkeit
Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und DatenschutzGesundheitsdienstleister sind zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses, auch als ärztliche Schweigepflicht bekannt, verpflichtet. Sie müssen alle erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und können diese im Allgemeinen nicht ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeben. Das Berufsgeheimis ist auf strafrechtlicher
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Kinder und Jugendliche
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenDas Gesetz vom 24. Juli 2014 sieht vor, dass minderjährige Patienten entsprechend ihrer Reife in die Ausübung der ihre Gesundheit betreffenden Rechte eingebunden werden. Wenn Sie dazu in der Lage sind, kann Ihnen gestattet werden, ihre Rechte eigenständig auszuüben
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betreute Volljährige
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenIm luxemburgischen Zivilrecht (Code civil) sind drei Schutzregelungen für Volljährige verankert: die gerichtliche Schutzbetreuung (Art. 461 bis 461-1 des Code civil); die Pflegschaft (Art. 508 bis 515 des Code civil); die Vormundschaft (Art. 492 bis 507
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Ihre Rechte und Pflichten
Patientenrechte und Pflichten
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Rechte und Pflichten des Patienten
Ihre Rechte und PflichtenDie wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Patienten im Rahmen ihrer Beziehung zu den Gesundheitsdienstleistern gelten, sind in Luxemburg im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten festgelegt. Das Gesetz setzt folgende Schwerpunkte: Grundprinzipien
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Medinzischer Cannabis
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeDie Verordnung von Sativex ®, einem Medikament das insbesondere zur Verringerung der Symptome von Spastik aufgrund von Multipler Sklerose eingesetzt wird, ist seit 2015 in Luxemburg möglich. Seit einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung, ist darüber hinaus die Verwendung von medizinischem Cannabis in
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Patientenakte
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenIm Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter
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Therapeutische Ausnahme
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungIn Ausnahmefällen ist der Arzt berechtigt, dem Patienten seinen Gesundheitszustand vorzuenthalten, wenn dem Patienten durch diese Information ein schwerer gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Sobald davon ausgegangen werden kann, dass die Informationen keine akute Gefahr mehr für die Gesundheit des Patienten
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Grundwerte (Respekt, Würde und Umgang)
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDie Erbringung von Gesundheitsleistungen betrifft stets die Intimsphäre und die Unversehrtheit eines Patienten. Dies ergibt sich schon aus dem Wesen der Pflege- und Behandlungsbeziehung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Grundwerte eingehalten werden, von denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten
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Patientenbetreuung: gemeinsame Schweigepflicht
Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und DatenschutzIm Rahmen der Patientenbetreuung, ist der Informationsaustausch zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gesundheitsdienstleistern im Interesse der Qualität und der Sicherheit der Patientenbetreuung oftmals vorrangig. Dies gilt auch, in manchen Fällen, für den Austausch auch mit den Angehörigen oder