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  1. Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters Der Patient kann in Luxemburg seinen Gesundheitsdienstleister grundsätzlich frei wählen. Ihre Wahlfreiheit als Patienten betrifft somit: seinen Arzt; sein Krankenhaus (außer im Falle von Bereitschaftsdienst); seinen häuslichen Pflegedienst; seine Apotheke; seinen Zahnarzt usw. Sie

  2. Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten unterstreicht die Aspekte, die in Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, den Modalitäten für den Informationsaustausch und dem Treffen einer – im Rahmen des Möglichen gemeinsamen – Entscheidung stehen. Einerseits soll sichergestellt werden

  3. Informationsrecht (Recht auf Auskunft)

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Der Patient hat ein generelles Recht alle Information zu erhalten, welche seinen Gesundheitszustand und dessen voraussichtliche Entwicklung betreffen. Dieses Auskunftsrecht besteht unabhängig davon, ob der Patient beabsichtigt sich behandeln zu lassen. Dies ist auch

  4. Recht auf Nichtwissen

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Das Gesetz räumt dem Patienten ein Recht auf Auskunft ein. Gleichermaßen wird dem Patienten auch das Recht zugestanden, bestimmte Informationen nicht erhalten zu wollen. Dieses Recht unwissend zu bleiben umfasst beispielsweise das Recht, nicht über eine unheilbare Krankheit informiert

  5. Blutspende, Organspende und Gewebespende

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Organspende Jede Person kann selber entscheiden, ob sie ihre Organe zu Transplantationszwecken spenden will. Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang gegenüber demjenigen der Angehörigen. Deshalb ist es wichtig, seinen Willen in einem „Organspendeausweis“ festzuhalten und mit seinen Angehörigen darüber

  6. Referenzarzt

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    In Luxemburg können alle Patienten, die an einer chronischen Krankheit oder einer Langzeiterkrankung leiden, einen „Referenzarzt“ wählen. Aufgabe des Referenzarztes ist es, den Patienten zu beraten, zu begleiten und zur Seite zu stehen. Der Referenzarzt übernimmt auch eine wichtige Rolle

  7. Diagnosegespräch

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Wenn dem Patienten angekündigt wird, dass er an einer schweren Krankheit leidet, oder wenn ihm sonstige Informationen mitgeteilt werden, besteht das Risiko, dass er dadurch ein Trauma erleidet. Durch ein Diagnosegesprächs soll sichergestellt werden, dass der Patient unter idealen

  8. Recht auf eine Patientenakte und auf Aufbewahrung der Akte

    Rechte und Pflichten des Patienten - Patientenakte

    Jeder Patient hat das Recht auf eine sorgfältig geführte Patientenakte (Art. 15 des Gesetzes vom 24. Juli 2014). In dieser Patientenakte werden der Gesundheitszustand des Patienten und dessen Entwicklung im Laufe der Behandlung und Pflege chronologisch dokumentiert. Jeder

  9. Zugang zur Patientenakte

    Rechte und Pflichten des Patienten - Patientenakte

    Der Patient hat nicht nur ein Recht auf Zugang zu seiner Patientenakte, das Gesetz gewährt dem Patienten oder seinen Vertretern auch umfassende Zugangsrechte zur Akte, sowie zu sämtlichen der Gesundheit des Patienten betreffenden Informationen, die sich im Besitz

  10. Gemeinsame elektronische Patientenakte (DSP)

    Rechte und Pflichten des Patienten - Patientenakte

    Die gemeinsamen elektronische Patientenakte DSP ("Dossier de soins partagé") ist eine elektronische Akte, über die Gesundheitsdaten eines Patienten auf nationaler Ebene ausgetauscht und geteilt werden können. Der Hauptzweck des DSP besteht darin, den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu...

  11. Patientenbetreuung: gemeinsame Schweigepflicht

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Im Rahmen der Patientenbetreuung, ist der Informationsaustausch zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gesundheitsdienstleistern im Interesse der Qualität und der Sicherheit der Patientenbetreuung oftmals vorrangig. Dies gilt auch, in manchen Fällen, für den Austausch auch mit den Angehörigen oder

  12. Datenschutz

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    In Anbetracht der großen Herausforderung, die der Schutz personenbezogener Daten darstellt, hat die Europäische Union im April 2016 einen neuen rechtlichen Rahmen zu Datenschutzfragen festgelegt. Die Verordnung (EU) 2016/679, die sogenannte „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, ist am 25. 

  13. Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Ihre Rechte und Pflichten

    Ein Patient kann vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, seine Rechte in vollem Umfang auszuüben. Dies ist beispielsweise der Fall: bei minderjährigen Patienten, die noch nicht die nötige Reife erreicht haben, um ihre Interessen selbstständig einschätzen zu können

  14. Vertrauensperson

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

      Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, den Patienten zu vertreten, als sein „Sprachrohr“ aufzutreten und für ihn zu handeln, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Jeder volljährige und einwilligungsfähige

  15. Lebensende

    Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und Eingriffe

    Jeder Mensch, ob jung oder alt, ob krank oder gesund, hat das Recht sich Fragen über sein Lebensende zu stellen und kann über sein Lebensende mitentscheiden. Gesetzliche Regelung Am 16 März 2009 wurden zwei wichtige Gesetze erlassen, welche die Rechte...

  16. Begleitperson/Vertrauensperson

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Vertrauensperson Die Vertrauensperson fungiert als „Sprachrohr“ des Patienten, der nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, für den Patienten zu sprechen und zu handeln, wenn dieser dazu nicht

  17. Berufsgeheimnis: Geltungsbereich und Sicherstellung der Vertraulichkeit

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Gesundheitsdienstleister sind zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses, auch als ärztliche Schweigepflicht bekannt, verpflichtet. Sie müssen alle erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und können diese im Allgemeinen nicht ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeben. Das Berufsgeheimis ist auf strafrechtlicher

  18. Gesetzlich Ausnahmen

    Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Anzeigen, Gerichtsverfahren und Zeugenaussagen vor GerichtAnzeige an die Justiz- oder PolizeibehördenGrundsätzliches: Ein Patient, der sich in einer rechtswidrigen oder schwierigen Lage befindet und Pflegeleistungen benötigt, muss sich ohne Angst vor den Folgen behandeln lassen und dem Pflegepersonal anvertrauen können. Wenn

  19. Kinder und Jugendliche

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Das Gesetz vom 24. Juli 2014 sieht vor, dass minderjährige Patienten entsprechend ihrer Reife in die Ausübung der ihre Gesundheit betreffenden Rechte eingebunden werden. Wenn Sie dazu in der Lage sind, kann Ihnen gestattet werden, ihre Rechte eigenständig auszuüben

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