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betreute Volljährige
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenIm luxemburgischen Zivilrecht (Code civil) sind drei Schutzregelungen für Volljährige verankert: die gerichtliche Schutzbetreuung (Art. 461 bis 461-1 des Code civil); die Pflegschaft (Art. 508 bis 515 des Code civil); die Vormundschaft (Art. 492 bis 507
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Rechte und Pflichten des Patienten
Ihre Rechte und PflichtenDie wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Patienten im Rahmen ihrer Beziehung zu den Gesundheitsdienstleistern gelten, sind in Luxemburg im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten festgelegt. Das Gesetz setzt folgende Schwerpunkte: Grundprinzipien
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Medinzischer Cannabis
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeDie Verordnung von Sativex ®, einem Medikament das insbesondere zur Verringerung der Symptome von Spastik aufgrund von Multipler Sklerose eingesetzt wird, ist seit 2015 in Luxemburg möglich. Seit einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung, ist darüber hinaus die Verwendung von medizinischem Cannabis in
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Übereinkommen zum "Recht auf Vergessen" (Convention dite "droit à l'oubli")
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeWenn eine Person einen Kredit aufnehmen möchte, ist es oft wichtig, zusätzlich zu einem ausreichenden Einkommen eine Restschuldversicherung abzuschließen, um sich selbst und nahestehende Personen vor den Gefahren des Lebens zu schützen. In den meisten Fällen verlangt das Kreditinstitut auch...
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Ihre Rechte und Pflichten
Patientenrechte und Pflichten
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Grundwerte (Respekt, Würde und Umgang)
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDie Erbringung von Gesundheitsleistungen betrifft stets die Intimsphäre und die Unversehrtheit eines Patienten. Dies ergibt sich schon aus dem Wesen der Pflege- und Behandlungsbeziehung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Grundwerte eingehalten werden, von denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten
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Pflichten der Patienten
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenMit dem Gesetz vom 24. Juli 2014 soll die gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienstleister und Patienten gefördert werden. Diese Zusammenarbeit beruht auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt, Würde und Loyalität. Eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der eine
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Entscheidungsprozess und Einwilligung
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungDas Gesetz legt großen Wert auf die Information des Patienten und eine möglichst gemeinsame Entscheidungsfindung. Unabhängig vom Entscheidungsprozess ist die vorherige freie und informierte Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten von grundlegender Bedeutung. Um eine
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Therapeutische Ausnahme
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungIn Ausnahmefällen ist der Arzt berechtigt, dem Patienten seinen Gesundheitszustand vorzuenthalten, wenn dem Patienten durch diese Information ein schwerer gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Sobald davon ausgegangen werden kann, dass die Informationen keine akute Gefahr mehr für die Gesundheit des Patienten
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Patientenakte
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenIm Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter
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Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDas Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Element in dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Gesundheitsdienstleister und seinem Patienten besteht. Es bezweckt den Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer Interessen. Die besondere Vertraulichkeit ermöglicht, sich dem Gesundheitsdienstleister völlig frei anzuvertrauen, ohne
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Festellung des Patientenwillens
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenEin Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung
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