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  1. RBS Seniorenakademie

    Die beiden Gesetze vom 16 März 2009 regeln die Rechte des Patienten am Lebensende. Jeder Bürger in Luxemburg hat die Möglichkeit, seine Entscheidungen und Wünsche an Hand der „Patientenverfügung“ und/oder „Bestimmungen zum Lebensende“ zu dokumentieren. Es ist wichtig, diese

  2. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Luxemburg)

    Gesetzgebung

    In Luxemburg beruht die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU auf mehreren Rechtsinstrumenten: Gesetze zur Umsetzung   Gesetz vom 1. Juli 2014 Zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über

  3. Zusatzversicherung

    Glossar

    Bei der Zusatzkrankenversicherung handelt es sich um eine nicht obligatorische Versicherung, die Sie abschließen können, um Kosten erstattet zu bekommen, die nicht oder nur teilweise von der Sozialversicherung gedeckt sind, zum Besipeil im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, Brillen

  4. Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters Der Patient kann in Luxemburg seinen Gesundheitsdienstleister grundsätzlich frei wählen. Ihre Wahlfreiheit als Patienten betrifft somit: seinen Arzt; sein Krankenhaus (außer im Falle von Bereitschaftsdienst); seinen häuslichen Pflegedienst; seine Apotheke; seinen Zahnarzt usw. Sie

  5. Informationsrecht (Recht auf Auskunft)

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Der Patient hat ein generelles Recht alle Information zu erhalten, welche seinen Gesundheitszustand und dessen voraussichtliche Entwicklung betreffen. Dieses Auskunftsrecht besteht unabhängig davon, ob der Patient beabsichtigt sich behandeln zu lassen. Dies ist auch

  6. Professioneller Umgang mit starken Gefühlen bei Konflikten im Gesundheits- und Sozialbereich

    L'ALMA et le service du médiateur de la santé ont organisé ces 6 et 7 octobre 2017 une formation continue au sujet de la gestion des émotions fortes en cas de conflit dans le secteur de la santé et du social. La

  7. Schutz personenbezogener Daten

    Rechtliche Aspekte

    Die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen (Service national d'information et de médiation dans le domaine de la santé) hat im Rahmen der Aufgaben, die ihr durch das geänderte Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des

  8. Semaine Mondiale de la Mediation 2018

    Im Rahmen der Weltmediationswoche organisierte der Gesundheitsmediator mit Unterstützung des Medical College, ALMA und lMUG die öffentliche Konferenz: "Mediation macht gesund!". von Dr. Heinz Pilartz, Mediator und Arzt. Konzept der Salutogenese In seinem Vortrag untersuchte der Referent den

  9. Links

    Ministerien, Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Anstalten Verzeichnis der öffentlichen Websites von Luxemburg Ministerium für Gesundheit (Ministère de la Santé) Ministerium für soziale Sicherheit (Ministère de la Sécurité Sociale) Ministerium für Familie und Integration (Ministère de la Famille et de l'Intégration) Zentralstelle

  10. ALA

    Glossar

    Die "Association Luxembourg Alzheimer (ALA)" ist eine auf die Betreuung von demenzkranken Menschen spezialisierte Vereinigung.

  11. Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten unterstreicht die Aspekte, die in Zusammenhang mit der Patientenaufklärung, den Modalitäten für den Informationsaustausch und dem Treffen einer – im Rahmen des Möglichen gemeinsamen – Entscheidung stehen. Einerseits soll sichergestellt werden

  12. Recht auf Nichtwissen

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Grundsätzliches Das Gesetz räumt dem Patienten ein Recht auf Auskunft ein. Gleichermaßen wird dem Patienten auch das Recht zugestanden, bestimmte Informationen nicht erhalten zu wollen. Dieses Recht unwissend zu bleiben umfasst beispielsweise das Recht, nicht über eine unheilbare Krankheit informiert

  13. Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

    Glossar - C

    Die Europäische Krankenversicherungskarte ist eine Karte welche es ermöglicht während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu

  14. Mediationssitzung

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Nach einer Vorbereitungsphase, die der Kontaktaufnahme und der Organisation des Ablaufs dient, werden im Allgemeinen gemeinsame Mediationssitzungen organisiert. Die Mediationssitzungen finden in unserem Besprechungsraum statt. Sofern die für eine ordnungsgemäße Ausführung unserer Aufgaben unbedingt erforderlichen Bedingungen (Vertraulichkeit, Parteien sind mit

  15. Gesetzgebung

    In dieser Rubrik finden Sie Folgendes: das Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten; die nationalen Rechtsvorschriften für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung; andere wichtige Gesetzestexte betreffend die Rechte und Pflichten des Patienten, insbesondere zum Lebensende; die

  16. Veröffentlichungen

    Rapport d'activités 2016-2017 Le deuxième rapport (1er avril 2016 au 31 décembre 2017) dresse un bilan de l'activité du service.

  17. Vertrauensperson

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

      Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, den Patienten zu vertreten, als sein „Sprachrohr“ aufzutreten und für ihn zu handeln, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Jeder volljährige und einwilligungsfähige

  18. Euthanasie

    Glossar

    Die Euthanasie ist eine von einem Arzt vorgenommene Handlung, welche willentlich dem Leben einer Person auf deren ausdrückliches und freiwilliges Verlangen hin, ein Ende bereitet. (Gesetz vom 16. März 2009 über die Sterbehilfe und assistierten Suizid, Artikel 1) Ein

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