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  1. Anamnese

    Glossar

    Die Ananmese enstpricht der Vorgeschichte einer Erkrankung, welche durch den Behandler beim Patienten und ggf. seienem Umfeld ermittelt wird. Sie ermittelt die Vorgeschichte der Beschwerde, die aktuellen Schmerzen des Patienten, sowie die Ergebnisse der

  2. Begleitpersonen, Rechtbeistand und Sachverständige

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien können sich grundsätzlich von einer oder mehreren Personen ihrer Wahl begleiten lassen. Dabei kann es sich insbesondere um Angehörige (Familienmitglieder, Freunde usw.) handeln. Weiter können sich die Parteien von ihrem Rechtsberater oder einem Sachverständigen begleiten lassen. Die

  3. Versicherer

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Die Parteien setzen sich im Zuge des Mediationsverfahrens möglicherweise auch mit der Frage der Entschädigung für aus Gesundheitsleistungen resultierende Schäden auseinander. In Luxemburg muss jeder Gesundheitsdienstleister für den Fall, dass seine Berufshaftung ausgelöst wird, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Wenn

  4. Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten

    Mediation und Beschwerden

    Besteht von der Patientenseite oder des Behandlers kein Interesse an einer gütlichen Einigung, oder hat der Mediationsversuch zu keiner befriedenden Lösung geführt, können Streitfragen von den zuständigen Gerichten entschieden werden. Bei Konflikten zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister können die

  5. Grundwerte (Respekt, Würde und Umgang)

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Die Erbringung von Gesundheitsleistungen betrifft stets die Intimsphäre und die Unversehrtheit eines Patienten. Dies ergibt sich schon aus dem Wesen der Pflege- und Behandlungsbeziehung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Grundwerte eingehalten werden, von denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten

  6. Pflichten der Patienten

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Mit dem Gesetz vom 24. Juli 2014 soll die gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienstleister und Patienten gefördert werden. Diese Zusammenarbeit beruht auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt, Würde und Loyalität. Eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der eine

  7. Entscheidungsprozess und Einwilligung

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    Das Gesetz legt großen Wert auf die Information des Patienten und eine möglichst gemeinsame Entscheidungsfindung. Unabhängig vom Entscheidungsprozess ist die vorherige freie und informierte Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten von grundlegender Bedeutung. Um eine

  8. Therapeutische Ausnahme

    Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung

    In Ausnahmefällen ist der Arzt berechtigt, dem Patienten seinen Gesundheitszustand vorzuenthalten, wenn dem Patienten durch diese Information ein schwerer gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Sobald davon ausgegangen werden kann, dass die Informationen keine akute Gefahr mehr für die Gesundheit des Patienten

  9. Patientenakte

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter

  10. Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

    Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des Patienten

    Das Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Element in dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Gesundheitsdienstleister und seinem Patienten besteht. Es bezweckt den Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer Interessen. Die besondere Vertraulichkeit ermöglicht, sich dem Gesundheitsdienstleister völlig frei anzuvertrauen, ohne

  11. Festellung des Patientenwillens

    Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

    Ein Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung

  12. 11 und 12 März 2020 in Echternach

    Wir freuen uns, in Zusammenarbeit mit der ALMA, das Seminar "Unwillkürliche Prozesse konstruktiv nutzen!" mit Oliver MARTIN (CH) zu veranstalten: Seminarinhalt & Zielpublikum Unwillkürliche Prozesse sind allgegenwärtig. Sie werden durch verschiedene innere und äußere Reize getriggert und lösen Emotionen aus...

  13. 7 Juni 2021

    RBS Seniorenakademie

    Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Möglichkeiten am Lebensende zu kennen. Die Rechte der Person am Lebensende werden in Luxemburg durch die beiden Gesetze vom 16. März 2009 geregelt. Viele Menschen habe offenen Fragen zu diesen Rechten am Ende...

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