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Anamnese
GlossarDie Ananmese enstpricht der Vorgeschichte einer Erkrankung, welche durch den Behandler beim Patienten und ggf. seienem Umfeld ermittelt wird. Sie ermittelt die Vorgeschichte der Beschwerde, die aktuellen Schmerzen des Patienten, sowie die Ergebnisse der
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Begleitpersonen, Rechtbeistand und Sachverständige
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationDie Parteien können sich grundsätzlich von einer oder mehreren Personen ihrer Wahl begleiten lassen. Dabei kann es sich insbesondere um Angehörige (Familienmitglieder, Freunde usw.) handeln. Weiter können sich die Parteien von ihrem Rechtsberater oder einem Sachverständigen begleiten lassen. Die
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Versicherer
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationDie Parteien setzen sich im Zuge des Mediationsverfahrens möglicherweise auch mit der Frage der Entschädigung für aus Gesundheitsleistungen resultierende Schäden auseinander. In Luxemburg muss jeder Gesundheitsdienstleister für den Fall, dass seine Berufshaftung ausgelöst wird, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Wenn
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Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten
Mediation und BeschwerdenBesteht von der Patientenseite oder des Behandlers kein Interesse an einer gütlichen Einigung, oder hat der Mediationsversuch zu keiner befriedenden Lösung geführt, können Streitfragen von den zuständigen Gerichten entschieden werden. Bei Konflikten zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister können die
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Ihre Rechte und Pflichten
Patientenrechte und Pflichten
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Grundwerte (Respekt, Würde und Umgang)
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDie Erbringung von Gesundheitsleistungen betrifft stets die Intimsphäre und die Unversehrtheit eines Patienten. Dies ergibt sich schon aus dem Wesen der Pflege- und Behandlungsbeziehung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Grundwerte eingehalten werden, von denen das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten
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Pflichten der Patienten
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenMit dem Gesetz vom 24. Juli 2014 soll die gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienstleister und Patienten gefördert werden. Diese Zusammenarbeit beruht auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt, Würde und Loyalität. Eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der eine
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Entscheidungsprozess und Einwilligung
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungDas Gesetz legt großen Wert auf die Information des Patienten und eine möglichst gemeinsame Entscheidungsfindung. Unabhängig vom Entscheidungsprozess ist die vorherige freie und informierte Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten von grundlegender Bedeutung. Um eine
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Therapeutische Ausnahme
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungIn Ausnahmefällen ist der Arzt berechtigt, dem Patienten seinen Gesundheitszustand vorzuenthalten, wenn dem Patienten durch diese Information ein schwerer gesundheitlicher Schaden entstehen könnte. Sobald davon ausgegangen werden kann, dass die Informationen keine akute Gefahr mehr für die Gesundheit des Patienten
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Patientenakte
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenIm Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter
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Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDas Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Element in dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Gesundheitsdienstleister und seinem Patienten besteht. Es bezweckt den Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer Interessen. Die besondere Vertraulichkeit ermöglicht, sich dem Gesundheitsdienstleister völlig frei anzuvertrauen, ohne
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Festellung des Patientenwillens
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenEin Patient kann sich in einer Lage befinden, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wenn sich der Patient in einer derartigen Lage befindet, versucht der Gesundheitsdienstleister den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies geschieht unter Einbeziehung
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Über uns
Team, Aufgaben und Werte
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Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Nationale Kontaktstelle
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Seminar "Unwillkürliche Prozesse konstruktiv nutzen!" mit Oliver MARTIN (CH)
11 und 12 März 2020 in EchternachWir freuen uns, in Zusammenarbeit mit der ALMA, das Seminar "Unwillkürliche Prozesse konstruktiv nutzen!" mit Oliver MARTIN (CH) zu veranstalten: Seminarinhalt & Zielpublikum Unwillkürliche Prozesse sind allgegenwärtig. Sie werden durch verschiedene innere und äußere Reize getriggert und lösen Emotionen aus...
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7 Juni 2021
Konferenz "Mein Wille am Ende des Lebens"
RBS SeniorenakademieEs ist wichtig, die eigenen Rechte und Möglichkeiten am Lebensende zu kennen. Die Rechte der Person am Lebensende werden in Luxemburg durch die beiden Gesetze vom 16. März 2009 geregelt. Viele Menschen habe offenen Fragen zu diesen Rechten am Ende...
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