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Mediationsanfrage
Mediation und Beschwerden - Mediation in GesundheitsfragenGesundheitsdienstleister, Patienten, ihre Familienangehörigen und Patientenvertreter, die bei Konflikten beteiligt sind, können sich mit einer Mediationsanfrage an uns wenden. Dies kann gemeinsam oder durch die Anfrage einer Partei geschehen. Erfolgt die Anfrage nicht von
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Mediator(en)
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationDer Mediator ist eine neutrale, unabhängige und allparteiische Drittperson, welche in Bezug auf das Ergebnis keinerlei Entscheidungsbefugnis hat. Er ist somit kein Richter, kein Schlichter und kein Sachverständiger, der eine Stellungnahme abgibt. Er vermittelt und hat nur
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Mediationsvertrag
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationBeim Mediationsvertrag ("accord en vue de la médiation") handelt es sich um einen Vertrag in welchem die Mediationsparteien festhalten im Rahmen einer Mediation, eine Lösung Ihre Konfliktes im beidseitigen Interesse zu suchen. Der Mediationsvertrag 
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Indirekte Mediation / Fernvermittlung
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationUnsere Stelle organisiert in der Regel mindestens eine gemeinsame Sitzung, bei der die Parteien sich direkt austauschen. Falls eine direkte Vermittlung nicht empfehlenswert oder möglich ist, kann auch eine indirekte Mediation erfolgen. Der Mediator führt die Gespräche
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Ombudsman (Bürgerbeauftragter) des Großherzogtums Luxemburg
Mediation und Beschwerden - Andere aussergerichtliche VerfahrenDer Ombudsman (Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg) unterstützt Sie, wenn Sie Schwierigkeiten mit Behörden (Staat, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen) haben. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen nicht zuletzt Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Funktionsweise der Sozialversicherungsträger.
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Sozialgerichte
Mediation und Beschwerden - Rechtsweg vor den luxemburger GerichtenVor dem Einlegen eines Rechtsmittels bei den Sozialgerichten besteht in jedem Fall ein verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren. Im Falle von Streitigkeiten über einen Tarif der Kranken-/Mutterschaftsversicherung können Sie sich außerdem gemäß Artikel 51, Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs (Code de la
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Diagnosegespräch
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungWenn dem Patienten angekündigt wird, dass er an einer schweren Krankheit leidet, oder wenn ihm sonstige Informationen mitgeteilt werden, besteht das Risiko, dass er dadurch ein Trauma erleidet. Durch ein Diagnosegesprächs soll sichergestellt werden, dass der Patient unter idealen
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Recht auf eine Patientenakte und auf Aufbewahrung der Akte
Rechte und Pflichten des Patienten - PatientenakteJeder Patient hat das Recht auf eine sorgfältig geführte Patientenakte (Art. 15 des Gesetzes vom 24. Juli 2014). In dieser Patientenakte werden der Gesundheitszustand des Patienten und dessen Entwicklung im Laufe der Behandlung und Pflege chronologisch dokumentiert. Jeder
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Zugang zur Patientenakte
Rechte und Pflichten des Patienten - PatientenakteDer Patient hat nicht nur ein Recht auf Zugang zu seiner Patientenakte, das Gesetz gewährt dem Patienten oder seinen Vertretern auch umfassende Zugangsrechte zur Akte, sowie zu sämtlichen der Gesundheit des Patienten betreffenden Informationen, die sich im Besitz
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Gemeinsame elektronische Patientenakte (DSP)
Rechte und Pflichten des Patienten - PatientenakteDie gemeinsamen elektronische Patientenakte DSP ("Dossier de soins partagé") ist eine elektronische Akte, über die Gesundheitsdaten eines Patienten auf nationaler Ebene ausgetauscht und geteilt werden können. Der Hauptzweck des DSP besteht darin, den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu...
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Patientenbetreuung: gemeinsame Schweigepflicht
Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und DatenschutzIm Rahmen der Patientenbetreuung, ist der Informationsaustausch zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gesundheitsdienstleistern im Interesse der Qualität und der Sicherheit der Patientenbetreuung oftmals vorrangig. Dies gilt auch, in manchen Fällen, für den Austausch auch mit den Angehörigen oder
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Datenschutz
Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und DatenschutzIn Anbetracht der großen Herausforderung, die der Schutz personenbezogener Daten darstellt, hat die Europäische Union im April 2016 einen neuen rechtlichen Rahmen zu Datenschutzfragen festgelegt. Die Verordnung (EU) 2016/679, die sogenannte „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, ist am 25. 
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Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können
Ihre Rechte und PflichtenEin Patient kann vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, seine Rechte in vollem Umfang auszuüben. Dies ist beispielsweise der Fall: bei minderjährigen Patienten, die noch nicht die nötige Reife erreicht haben, um ihre Interessen selbstständig einschätzen zu können
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Vertrauensperson
Ihre Rechte und Pflichten - Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen könnenDie Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, den Patienten zu vertreten, als sein „Sprachrohr“ aufzutreten und für ihn zu handeln, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Jeder volljährige und einwilligungsfähige
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Lebensende
Ihre Rechte und Pflichten - Spezifische Situationen und EingriffeJeder Mensch, ob jung oder alt, ob krank oder gesund, hat das Recht sich Fragen über sein Lebensende zu stellen und kann über sein Lebensende mitentscheiden. Gesetzliche Regelung Am 16 März 2009 wurden zwei wichtige Gesetze erlassen, welche die Rechte...
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Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten
Gesundheitsversorgung in Luxemburg - Verfügbare GesundheitsdienstleisterMehrheitlich FREIE BERUFSAUSÜBUNG Die in Luxemburg tätigen Ärzte, Zahärzte und psyhothérapeuten sind in der Regel freiberuflich tätig. Einige der Krankenhausärzte sind angestellt, hauptsächlich im Klinikzentrum der Stadt Luxemburg (Centre Hospitalier de Luxembourg – CHL). Der Großteil
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Europäische Rechtsvorschriften
Grenzüberschreitende GesundheitsversorgungInnerhalb der europäischen Union bestehen zwei Rechtsinstrumente nebeneinander und gewährleisten die Koordination und einen gemeinsamen Rahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Somit sind in Europa zwei Systeme vorhanden: das traditionelle System, auf das die Patienten auf Grundlage der Verordnungen zur
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11. Schweizerische Mediationskongress SDM-FSM
Am Freitag 15. und Samstag 16. Juni 2018 fand in Luzern der 11. Schweizerische Mediationskongress SDM-FSM statt. Auf Einladung des Schweizerischen Verbands der Mediationsvereinigungen hatten wir das Vergnügen, einen einstündigen Workshop über die Mediation im Gesundheitswesen zu veranstalten und
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Europäische Rechtsvorschriften
GesetzgebungRichtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden GesundheitsversorgungKOORDINATIONSVERORDNUNGEN Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die dazugehörige Durchführungsverordnung: Verordnung (EG) Nr. 987/2009
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