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Patientenbetreuung: gemeinsame Schweigepflicht
Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und DatenschutzIm Rahmen der Patientenbetreuung, ist der Informationsaustausch zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gesundheitsdienstleistern im Interesse der Qualität und der Sicherheit der Patientenbetreuung oftmals vorrangig. Dies gilt auch, in manchen Fällen, für den Austausch auch mit den Angehörigen oder
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Vorteile und Grenzen
Mediation und Beschwerden - Mediation in GesundheitsfragenMediation ist ein freiwilliges und ergebnisoffenes Verfahren, in dessen Rahmen der Mediator die Parteien dabei unterstützt, eigenverantwortlich in einem vertraulichen Rahmen eine Lösung zu finden. Es handelt sich um ein einfaches und relativ schnelles Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten. Die
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Datenschutz
Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und DatenschutzIn Anbetracht der großen Herausforderung, die der Schutz personenbezogener Daten darstellt, hat die Europäische Union im April 2016 einen neuen rechtlichen Rahmen zu Datenschutzfragen festgelegt. Die Verordnung (EU) 2016/679, die sogenannte „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, ist am 25. 
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Mediator(en)
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationDer Mediator ist eine neutrale, unabhängige und allparteiische Drittperson, welche in Bezug auf das Ergebnis keinerlei Entscheidungsbefugnis hat. Er ist somit kein Richter, kein Schlichter und kein Sachverständiger, der eine Stellungnahme abgibt. Er vermittelt und hat nur
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Europäische Rechtsvorschriften
Grenzüberschreitende GesundheitsversorgungInnerhalb der europäischen Union bestehen zwei Rechtsinstrumente nebeneinander und gewährleisten die Koordination und einen gemeinsamen Rahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Somit sind in Europa zwei Systeme vorhanden: das traditionelle System, auf das die Patienten auf Grundlage der Verordnungen zur
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Entscheidungsprozess und Einwilligung
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungDas Gesetz legt großen Wert auf die Information des Patienten und eine möglichst gemeinsame Entscheidungsfindung. Unabhängig vom Entscheidungsprozess ist die vorherige freie und informierte Einwilligung eines einwilligungsfähigen Patienten von grundlegender Bedeutung. Um eine
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Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenDas Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Element in dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Gesundheitsdienstleister und seinem Patienten besteht. Es bezweckt den Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer Interessen. Die besondere Vertraulichkeit ermöglicht, sich dem Gesundheitsdienstleister völlig frei anzuvertrauen, ohne
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Mediationsanfrage
Mediation und Beschwerden - Mediation in GesundheitsfragenGesundheitsdienstleister, Patienten, ihre Familienangehörigen und Patientenvertreter, die bei Konflikten beteiligt sind, können sich mit einer Mediationsanfrage an uns wenden. Dies kann gemeinsam oder durch die Anfrage einer Partei geschehen. Erfolgt die Anfrage nicht von
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Mediationsvertrag
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationBeim Mediationsvertrag ("accord en vue de la médiation") handelt es sich um einen Vertrag in welchem die Mediationsparteien festhalten im Rahmen einer Mediation, eine Lösung Ihre Konfliktes im beidseitigen Interesse zu suchen. Der Mediationsvertrag 
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Begleitperson/Vertrauensperson
Ihre Rechte und Pflichten - Rechte und Pflichten des PatientenVertrauensperson Die Vertrauensperson fungiert als „Sprachrohr“ des Patienten, der nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Die Aufgabe der Vertrauensperson besteht darin, für den Patienten zu sprechen und zu handeln, wenn dieser dazu nicht
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Sozialgerichte
Mediation und Beschwerden - Rechtsweg vor den luxemburger GerichtenVor dem Einlegen eines Rechtsmittels bei den Sozialgerichten besteht in jedem Fall ein verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren. Im Falle von Streitigkeiten über einen Tarif der Kranken-/Mutterschaftsversicherung können Sie sich außerdem gemäß Artikel 51, Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs (Code de la
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Gemeinsame Patientenakte "DSP"
Rechte und Pflichten des Patienten - PatientenakteBei der gemeinsamen Gesundheitsakte DSP ("Dossier de soins partagé") handelt es sich um eine elektronische Akte, über die Gesundheitsdaten auf nationaler Ebene ausgetauscht und geteilt werden können. Der Hauptzweck der DSP besteht darin, den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren
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Diagnosegespräch
Rechte und Pflichten des Patienten - Aufklärung, Einwilligung und BeteiligungWenn dem Patienten angekündigt wird, dass er an einer schweren Krankheit leidet, oder wenn ihm sonstige Informationen mitgeteilt werden, besteht das Risiko, dass er dadurch ein Trauma erleidet. Durch ein Diagnosegesprächs soll sichergestellt werden, dass der Patient unter idealen
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Mediations und Vermittlungsstellen
Mediation und Beschwerden - Andere aussergerichtliche VerfahrenMédiateur de la consommation (Verbrauchergeschäfte) Der Mediator für Verbrauchergeschäfte ist bei der gütlichen Beilegung eines Konflikts zwischen Verbrauchern und Unternehmen behilflich. Adresse: Hôtel de la Monnaie, 6, Rue du Palais de Justice, L-1841 Luxembourg Telefon: (+352) 46 13 11
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Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können
Ihre Rechte und PflichtenEin Patient kann vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, seine Rechte in vollem Umfang auszuüben. Dies ist beispielsweise der Fall: bei minderjährigen Patienten, die noch nicht die nötige Reife erreicht haben, um ihre Interessen selbstständig einschätzen zu können
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Zugang zur Patientenakte
Rechte und Pflichten des Patienten - PatientenakteDer Patient hat nicht nur ein Recht auf Zugang zu seiner Patientenakte, das Gesetz gewährt dem Patienten oder seinen Vertretern auch umfassende Zugangsrechte zur Akte, sowie zu sämtlichen der Gesundheit des Patienten betreffenden Informationen, die sich im Besitz
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Gesetzlich Ausnahmen
Rechte und Pflichten des Patienten - Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und DatenschutzAnzeigen, Gerichtsverfahren und Zeugenaussagen vor GerichtAnzeige an die Justiz- oder PolizeibehördenGrundsätzliches: Ein Patient, der sich in einer rechtswidrigen oder schwierigen Lage befindet und Pflegeleistungen benötigt, muss sich ohne Angst vor den Folgen behandeln lassen und dem Pflegepersonal anvertrauen können. Wenn
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Mediation und Beschwerden
Ihre Streitfragen klären
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Beschwerden im Krankenhaushausbereich
Mediation und Beschwerden - BeschwerdenIn dieser Rubrik finden Sie die Kontaktdaten der Beauftragten für die Belange der Patienten / des Beschwerdemanagers im Krankenhausbereich. Centre Hospitalier de Luxembourg – CHL Frau Sylvie FARINON Beauftragte für die Belange der Patienten Adresse: 4, Rue Ernest Barblé, L-1210
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Mediationsvereinbarung
Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer MediationWenn die Parteien, während oder am Ende der Mediation eine Eingung in einigen oder allen Punkten erzielen, kann diese Eingung in einer Mediationsvereinbarung festgehalten werden. Diese Mediationsvereinbarung enthält die konkreten Verpflichtungen, welche die Parteien eingegangen sind. 
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