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  1. Mediationssitzung

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Nach einer Vorbereitungsphase, die der Kontaktaufnahme und der Organisation des Ablaufs dient, werden im Allgemeinen gemeinsame Mediationssitzungen organisiert. Die Mediationssitzungen finden in unserem Besprechungsraum statt. Sofern die für eine ordnungsgemäße Ausführung unserer Aufgaben unbedingt erforderlichen Bedingungen (Vertraulichkeit, Parteien sind mit

  2. Mediationsanfrage

    Mediation und Beschwerden - Mediation in Gesundheitsfragen

    Gesundheitsdienstleister, Patienten, ihre Familienangehörigen und Patientenvertreter, die bei Konflikten beteiligt sind, können sich mit einer Mediationsanfrage an uns wenden. Dies kann gemeinsam oder durch die Anfrage einer Partei geschehen. Erfolgt die Anfrage nicht von

  3. Mediator(en)

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Der Mediator ist eine neutrale, unabhängige und allparteiische Drittperson, welche in Bezug auf das Ergebnis keinerlei Entscheidungsbefugnis hat. Er ist somit kein Richter, kein Schlichter und kein Sachverständiger, der eine Stellungnahme abgibt. Er vermittelt und hat nur

  4. Mediationsvertrag

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Beim Mediationsvertrag ("accord en vue de la médiation") handelt es sich um einen Vertrag in welchem die Mediationsparteien festhalten im Rahmen einer Mediation, eine Lösung Ihre Konfliktes im beidseitigen Interesse zu suchen. Der Mediationsvertrag 

  5. Indirekte Mediation / Fernvermittlung

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Unsere Stelle organisiert in der Regel mindestens eine gemeinsame Sitzung, bei der die Parteien sich direkt austauschen. Falls eine direkte Vermittlung nicht empfehlenswert oder möglich ist, kann auch eine indirekte Mediation erfolgen. Der Mediator führt die Gespräche

  6. Ombudsman (Bürgerbeauftragter) des Großherzogtums Luxemburg

    Mediation und Beschwerden - Andere aussergerichtliche Verfahren

    Der Ombudsman (Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg) unterstützt Sie, wenn Sie Schwierigkeiten mit Behörden (Staat, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen) haben. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen nicht zuletzt Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Funktionsweise der Sozialversicherungsträger.

  7. Sozialgerichte

    Mediation und Beschwerden - Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten

    Vor dem Einlegen eines Rechtsmittels bei den Sozialgerichten besteht in jedem Fall ein verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren. Im Falle von Streitigkeiten über einen Tarif der Kranken-/Mutterschaftsversicherung können Sie sich außerdem gemäß Artikel 51, Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs (Code de la

  8. Beschwerden im Krankenhaushausbereich

    Mediation und Beschwerden - Beschwerden

    In dieser Rubrik finden Sie die Kontaktdaten der Beauftragten für die Belange der Patienten / des Beschwerdemanagers im Krankenhausbereich. Centre Hospitalier de Luxembourg – CHL Frau Sylvie FARINON Beauftragte für die Belange der Patienten Adresse: 4, Rue Ernest Barblé, L-1210

  9. Für welche Konflikte oder Situationen?

    Mediation und Beschwerden - Mediation in Gesundheitsfragen

    Unsere Stelle ist Ihr Ansprechpartner für die Durchführung einer Mediation zwischen Patienten und Behandelnden, sofern es um Gesundheitsleistungen geht. Gesundheit betrifft mehr als Einen! Mit dem Einverständnis des Patienten, oder des gesetzlichen Vertreters, steht unsere

  10. Vorteile und Grenzen

    Mediation und Beschwerden - Mediation in Gesundheitsfragen

    Mediation ist ein freiwilliges und ergebnisoffenes Verfahren, in dessen Rahmen der Mediator die Parteien dabei unterstützt, eigenverantwortlich in einem vertraulichen Rahmen eine Lösung zu finden. Es handelt sich um ein einfaches und relativ schnelles Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten. Die

  11. Mediationsvereinbarung

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    Wenn die Parteien, während oder am Ende der Mediation eine Eingung in einigen oder allen Punkten erzielen, kann diese Eingung in einer Mediationsvereinbarung festgehalten werden.   Diese Mediationsvereinbarung enthält die konkreten Verpflichtungen, welche die Parteien eingegangen sind. 

  12. Mediations und Vermittlungsstellen

    Mediation und Beschwerden - Andere aussergerichtliche Verfahren

    Médiateur de la consommation (Verbrauchergeschäfte) Der Mediator für Verbrauchergeschäfte ist bei der gütlichen Beilegung eines Konflikts zwischen Verbrauchern und Unternehmen behilflich. Adresse: Hôtel de la Monnaie, 6, Rue du Palais de Justice, L-1841 Luxembourg Telefon: (+352) 46 13 11

  13. Beschwerden

    Mediation und Beschwerden

    Es wird sowohl Patienten als auch Behandelnden geraten, eventuelle Fragen, Schwierigkeiten oder Vorfälle im Rahmen ihrer Beziehung zueinander zu besprechen. In sehr vielen Fällen können Streitigkeiten durch ein direktes Gespräch beigelegt werden. Es ist nicht immer einfach, die Schwierigkeiten

  14. Ablauf einer Mediation

    Mediation und Beschwerden - Mediation in Gesundheitsfragen

    Die Mediation folgt einem strukturierten Ablauf, welcher verschiedene Schritte umfasst. Zusätzlich zu den Parteien, und dem Mediator, können gegebenenfalls weitere Akteure eingebunden werden. Anders als bei einem Gerichtsverfahren, muss Mediation nicht nach strengen Prozessregeln ablaufen. Das Mediationsverfahren

  15. Vorgespräch

    Mediation in Gesundheitsfragen - Ablauf einer Mediation

    In vielen Fällen kommen die Parteien zunächst einmal zu einem persönlichen Vorgespräch, bei dem sie über die Regeln und die Funktionsweise der Mediation aufgeklärt werden. Im Rahmen des Vorgesprächs können die Streitparteien ihren Standpunkt darlegen und mit dem 

  16. Zivil- und Strafgerichte

    Mediation und Beschwerden - Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten

    Mit der Klage vor Gericht können verschiedene Zwecke verfolgt werden, unter Anderem die Erlangung von Schadenersatz oder die Verhängung von Strafen. Klage vor den Zivilgerichten Der Hauptzweck einer Klage vor den Zivilgerichten besteht in der Regel darin, die möglichen Schadensersaztansprüche

  17. Mediation in Gesundheitsfragen

    Mediation und Beschwerden

    Die Neuen Zivilprozessordnung Luxemburgs (Nouveau Code de Procédure Civile) definiert den Begriff „Mediation“ als: „strukturiertes Verfahren, bei dem zwei oder mehrere Parteien eines Konfliktes eigenverantwortlich mit Hilfe eines kompetenten, unabhangigen Mediators versuchen, auf freiwilliger Basis eine

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