Bei der Zusatzkrankenversicherung handelt es sich um eine nicht obligatorische Versicherung, die Sie abschließen können, um Kosten erstattet zu bekommen, die nicht oder nur teilweise von der Sozialversicherung gedeckt sind, zum Besipeil im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, Brillen, Zusatzkosten bei Behandlung im Ausland ...
Der Beitragssatz, die Kosten und die Höhe der zusätzlichen Erstattung variieren je nach der von Ihnen gewählten Versicherung.
Beispiele: CMCM; DKV; Foyer-Medicis; ...