Mediation in Gesundheitsfragen

Die Neuen Zivilprozessordnung Luxemburgs (Nouveau Code de Procédure Civile) definiert den Begriff „Mediation“ als: „strukturiertes Verfahren, bei dem zwei oder mehrere Parteien eines Konfliktes eigenverantwortlich mit Hilfe eines kompetenten, unabhangigen Mediators versuchen, auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen.“ 

Processus structuré dans lequel deux ou plusieurs parties à un litige tentent volontairement par elles-mêmes, de parvenir à un accord sur la résolution de leur litige avec l’aide d’un médiateur indépendant, impartial et compétent (Art. 1251-2 NCPC)

Die Mediation im Gesundheitswesen hat Besonderheiten, erfolgt jedoch nach diesem allgemeinen Rahmen.  

Die Mediation beruht auf der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Beteiligten.

Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren mit offenem Ausgang.

Der Mediator ist eine neutrale, unabhängige und allparteilische Drittperson. Er hilft den Parteien dabei, einen einvernehmlichen Ausweg zu finden, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Er hat nur so viel Befugnis, wie ihm die Parteien zugestehen.

Die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens ist während der gesamten Dauer der Mediation und auch nach deren Abschluss gewährleistet.

Die Mediatoren, welche für unsere Stelle tätig sind, haben eine theoretische und praktische Ausbildung in Mediation. Sie verfügen über eine Zulassung als Mediator in Zivil- und Handelssachen durch das Justizministerium (Gesetz vom 24. Februar 2012)

Eine Besonderheit der Mediationsstelle im Gesundheitswesen besteht darin, dass Sie sich auch an unsere Stelle wenden können, wenn Sie als Patient oder Gesundheitsdienstleister eine allgemeine Auskunft über Ihre Rechte und Pflichten benötigen.

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