Mediation in Gesundheitsfragen

Die neue Zivilprozessordnung (Nouveau Code de Procédure Civile) definiert die Mediation allgemein. Die Mediation im Gesundheitsbereich hat  ihre Besonderheiten, fügt sich aber in diesen allgemeinen Rahmen ein.  

Strukturiertes Verfahren, bei dem zwei oder mehr Streitparteien freiwillig selbst versuchen, mit Hilfe eines unabhängigen, unparteiischen und kompetenten Mediators eine Einigung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen. (Art. 1251-2 NCPC)

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren mit offenem Ausgang, welsches auf der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Beteiligten beruht. Der Mediator ist eine neutrale, unabhängige und allparteilische Drittperson. Er hilft den Parteien dabei, einen einvernehmlichen Ausweg zu finden, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Er hat nur so viel Befugnis, wie ihm die Parteien zugestehen.

Die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens ist während der gesamten Dauer der Mediation und auch nach deren Abschluss gewährleistet.

Die Mediatoren, welche für unsere Stelle tätig sind, haben eine theoretische und praktische Ausbildung in Mediation, sowie über eine langjährige Praxiserfahrung. Sie verfügen desweiteren über eine Zulassung als Mediator in Zivil- und Handelssachen durch das Justizministerium (Gesetz vom 24. Februar 2012)

Eine Besonderheit der Mediationsstelle im Gesundheitswesen besteht darin, dass Sie sich auch an unsere Stelle wenden können, wenn Sie als Patient oder Gesundheitsdienstleister eine allgemeine Auskunft über Ihre Rechte und Pflichten benötigen.

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