Es gibt immer mehr Patienten, welche die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen oder beabsichtigen, dies in Zukunft zu tun. Unter grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung versteht man die Erbringung von Gesundheitsleistungen in einem anderen Staat als jenem, in dem die Patienten sozialversichert sind.
In der Europäischen Union werden die Rechte und Pflichten der Patienten, welche grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, durch einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen sowie die nationalen Vorschriften der Mitgliedsstaaten geregelt. Auf diese Weise wurde ein harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen, der die Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten berücksichtigt und sowohl vom Behandlungs- als auch vom Versicherungsmitgliedsstaat abhängig ist.
In jedem Mitgliedsstaat wurden Kontaktstellen eingerichtet, die den Patienten zur Verfügung stehen, wenn sie Fragen zu ihren Anspruch auf eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung haben.