Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Informationen für Patienten mit einer Behinderung.

  • Physische Barrierefreiheit

Derzeit ist die physische Barrierefreiheit zu allen Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen in Luxemburg gegeben.

Im außerklinischen Bereich variiert der Grad der Barrierefreiheit stark und ist diese nicht immer gewährleistet. Es gibt für den Gesundheitsbereich kein offizielles Verzeichnis der Barrierefreien Anbieter. Deshalb wird Personen mit eingeschränkter Mobilität empfohlen, sich direkt bei den Gesundheitsdienstleistern zu informieren.

  • Begleitung von Menschen mit Behinderung

In Luxemburg haben alle Patienten das Recht, sich bei den ihre Gesundheit betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen von einer Drittperson begleiten zu lassen. Diese Drittperson, die als „Begleitperson“ bezeichnet wird (Art. 7 des Gesetzes vom 24. Juli 2014), muss kein Gesundheitsdienstleister sein.

Die Begleitperson ist eine wichtige Bezugsperson – sowohl für den Patienten als auch für die Gesundheitsdienstleister.  

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