Rechtsweg vor den luxemburger Gerichten

Besteht von der Patientenseite oder des Behandlers kein Interesse an einer gütlichen Einigung, oder hat der Mediationsversuch zu keiner befriedenden Lösung geführt, können Streitfragen von den zuständigen Gerichten entschieden werden.

Bei Konflikten zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister können die Zivilgerichte oder die Strafgerichte angerufen werden.

Entscheidung der Sozialversicherungsträger fallen unter die Zuständigkeit des Ombudsman (Bürgerbeauftragten) und der Sozialgerichte.

Auch wenn der Beistand eines Rechtsanwalts nicht in allen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir Ihnen sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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