Wenn eine gütliche Einigung abgelehnt wird oder eine Mediation nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt hat, können Sie sich an das zuständige Gericht wenden, um Ihre Angelegenheit klären zu lassen.
Bei Konflikten zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister können die Zivilgerichte oder die Strafgerichte angerufen werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers nicht gerechtfertigt ist, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ombudsman (Bürgerbeauftragten) und der Sozialgerichte zu wenden.
Auch wenn der Beistand eines Rechtsanwalts nicht in allen Fällen verpflichtend ist, empfehlen wir Ihnen sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.