Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Kontaktstellen

Jedes europäische Land (EWR-Staaten) hat zumindest eine Nationale Kontaktstelle (NKS) eingerichtet, die mit der Bereitstellung der wichtigsten Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung betraut ist.

Die beiden luxemburgischen Kontaktstellen

Luxemburg hat zwei Kontaktstellen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung eingerichtet, die entsprechend dem Gegenstand Ihrer Frage unterschiedliche Prioritäten haben.

Bei Bedarf arbeiten die beiden Kontaktstellen zusammen, um bestmöglich auf die Bedürfnisse der Patienten und Gesundheitsdienstleister eingehen zu können.

Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen

Die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen (Service national d’information et de médiation dans le domaine de la santé) kümmert sich um die Fragen der im Ausland sozialversicherten Patienten, die in Luxemburg behandelt werden möchten, und beantwortet Fragen zu folgenden Themen:

  • das luxemburgische Gesundheitssystem (Gesundheitsdienstleister, Normen, Qualität usw.);
  • die Rechte und Pflichten des Patienten;
  • die Beilegung von Streitigkeiten (Vorgehensweise bei Rechtsstreitigkeiten).

Was die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eines in Luxemburg sozialversicherten Patienten im EU-Ausland angeht, stehen wir bei folgenden Fragen zur Verfügung:

  • allgemeine Fragen zur Behandlung im EU-Ausland und deren Kostenerstattung;
  • Beilegung von Streitigkeiten (Vorgehensweise bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland).

Für den Fall, dass Ihre Frage hauptsächlich die konkrete Erstattung von Kosten für Gesundheitsleistungen im Ausland betrifft, bitten wir Sie, sich an die zweite Kontaktstelle zu wenden, die bei der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé – CNS) eingerichtet wurde.

Nationale Gesundheitskasse (CNS)

Die Kontaktstelle bei der CNS behandelt vorrangig Fragen zu folgenden Themen:

  • Erstattung von Kosten für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen;
  • Vorabgenehmigung von Behandlungen im Ausland;
  • Tarife und Höhe der Erstattung im Rahmen des luxemburgischen Sozialversicherungssystems.

 

In Luxemburg sozialversicherte Personen finden weiterführende Informationen zur Kostenübernahme bei Behandlung im Ausland unter der Rubrik "Ausland" der CNS.

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Netzwerk der Kontaktstellen

Jeder EWR-Staat verfügt über mindestens eine nationale Kontaktstelle, die Ihre Fragen zur Organisation der Gesundheitsversorgung und zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beantworten kann:

  • verfügbare Gesundheitsversorgung (Gesundheitsdienstleister und Einrichtungen);
  • Kosten und Qualität der Gesundheitsversorgung;
  • Modalitäten der Kostenerstattung;
  • Vorgehensweise bei Rechtsstreitigkeiten;
  • Barrierefreiheit der Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Zögern Sie nicht sich bei Bedarf an die Kontaktstelle des Bahndlungslandes zu wenden. Die Koordinaten der nationale Kontaktstellen finden Sie hier: Europa.eu.

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