Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die für Patienten im Rahmen ihrer Beziehung zu den Gesundheitsdienstleistern gelten, sind in Luxemburg im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten festgelegt.
Das Gesetz setzt folgende Schwerpunkte:
- Grundprinzipien des gegenseitigen Respekts, der Würde und der Loyalität;
- Informationen, die vom Gesundheitsdienstleister zur Verfügung zu stellen sind;
- Dialog und Beteiligung des Patienten an seiner Behandlung;
- Berücksichtigung des Patientenwillen, insbesondere durch partizipative Entscheidungsfindung und die Möglichkeit, eine Vertrauens- oder Begleitperson zu benennen;
- Abspruch auf eine für den Patienten zugängliche Patientenakte.
Im Folgenden finden Sie weiterführende generelle Informationen über die wichtigsten Rechte und Pflichten des Patienten.