Freier und gleicherwertiger Zugang zu den Gesundheitsdienstleistern
Das luxemburgische Gesundheits- und Sozialsystem bietet allen Patienten einen gleichwertigen und allgemeinen Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung.
Der Patient kann den gewünschten Gesundheitsdienstleister frei wählen (Allgemeinmediziner, Facharzt, Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen, Apotheken usw.).
Durch die Bindung aller Gesundheitsdienstleister an die Sozialversicherung ist die gleiche Behandlung aller Patienten gegeben.
Bindung an die gesetzliche Sozialversicherung
In Luxemburg sind alle Gesundheitsdienstleister verpflichtet, eine Vertragsbindung mit den Sozialversicherungsträgern einzugehen.
Alle:
- Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen;
- Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten;
- der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheken;
- anderen freiberuflich tätigen Gesundheitsdienstleister;
sind somit vertraglich an die luxemburgische Sozialversicherung gebunden und behandeln ihre Patienten zu den von der Sozialversicherung vorgegebenen Bedingungen und Tarifen.
NOTFÄLLE UND BEREITSCHAFTSDIENST
Telefonnummer für lebensbedrohliche Notfälle: 112 (rund um die Uhr kostenlos erreichbar)
Die Krankenhaus- und Klinikeinrichtungen betreiben einen Bereitschaftsdienst.
Im Bereich der Allgemeinmedizin bieten die Ärztehäuser (maisons médicales) einen Bereitschaftsdienst.
Nähere Informationen zum Notfall- und Bereitschaftsdienst finden Sie im Gesundheitsportal.