Vertretene oder unterstützte Patienten

Patienten die ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können

Ein Patient kann vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, seine Rechte in vollem Umfang auszuüben.

Dies ist beispielsweise der Fall:

  • bei minderjährigen Patienten, die noch nicht die nötige Reife erreicht haben, um ihre Interessen selbstständig einschätzen zu können;
  • volljährige Patienten, die unter gesetzlicher Betreuung stehen;
  • Patienten, die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ihre Rechte auszuüben (z. B. weil sie im Koma liegen).

Für den Bereich der Gesundheit ist spezifisch gesetzlich geregelt welche Personen in solchen Fälle einbezogen werden können oder müssen.

Weiter besteht die Möglichkeit im Voraus den eignen Willen betreffend die Pflege oder Behandlung auszudrücken, oder für solche Fälle eine Vetrauensperson zu bestimmen.

 

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