Euthanasie

Die Euthanasie ist eine von einem Arzt vorgenommene Handlung, welche willentlich dem Leben einer Person auf deren ausdrückliches und freiwilliges Verlangen hin, ein Ende bereitet. (Gesetz vom 16. März 2009 über die Sterbehilfe und assistierten Suizid, Artikel 1)

Ein Patient kann sich für eine Sterbehilfe oder einen assistierten Suizid am Lebensende eintscheiden und sein Arzt kann Sterbehilfe oder assistierten Suizid durchführen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind die gesetzlichen Grundvoraussetzungen erfüllt, kann keine strafrechtliche Verfolgung erfolgen und der Bahndler kann nicht zu Schadenersatz verurteilt werden. 

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