Organspende
Jede Person kann selber entscheiden, ob sie ihre Organe zu Transplantationszwecken spenden will.
Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang gegenüber demjenigen der Angehörigen.
Deshalb ist es wichtig, seinen Willen in einem „Organspendeausweis“ festzuhalten und mit seinen Angehörigen darüber zu sprechen!
Organ-, Gewebe- oder Zellspenden sind unentgeltlich. Der Handel ist verboten.
Alle in Luxemburg ansässigen Personen gelten als potenzielle Organspender. Somit dürfen die Organe nach dem Tod grundsätzlich entnommen werden, außer der Verstorbene hat sich zu Lebzeiten ausdrücklich gegen eine solche Entnahme ausgesprochen.
Wenn der Verstorbene seinen Willen nicht schriftlich festgehalten hat, wird versucht, den Willen mit Hilfe der Angehörigen zu ermitteln.
Ein eigenes Spenderverzeichnis gibt es derzeit in Luxemburg nicht, Sie können Ihre Entscheidung aber in die gemeinsame Patientenakte DSP (Dossier de soins partagé) eintragen. Auf diese Weise hat der Koordinator für Organspenden zu gegebener Zeit darauf Zugriff.
Blutspende
Dank der Unterstützung der Blutspender werden in Luxemburg jedes Jahr ungefähr 24.000 Blutspenden durchgeführt.
Wenn Sie bei guter Gesundheit sowie zwischen 18 und 60 Jahren alt sind und ebenfalls aktiv dazu beitragen möchten, Leben zu retten, dann lassen Sie sich eintragen und werden Sie Blutspender.