Referenzarzt

In Luxemburg können alle Patienten, die an einer chronischen Krankheit oder einer Langzeiterkrankung leiden, einen „Referenzarzt“ wählen.

Aufgabe des Referenzarztes ist es, den Patienten zu beraten, zu begleiten und zur Seite zu stehen. Der Referenzarzt übernimmt auch eine wichtige Rolle bei der Verwaltung der Patientenakte: Er sammelt alle wichtigen den Gesundheitszustand des Patienten betreffenden Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Anlegung der gemeinsamen Patientenakte DSP (dossier de soins partagé).

Der Patient ist nicht verpflichtet, einen Referenzarzt zu benennen. Damit die Pflege von Patienten mit chronischen Krankheiten oder komplexen Langzeiterkrankungen optimal koordiniert werden kann, ist die Benennung eines Referenzarztes allerdings zu empfehlen.

Die Konsultation des Referenzarztes ist nicht verpflichtend. Es steht dem Patienten auch nach der Benennung eines Referenzarztes frei, einen Facharzt oder einen anderen Arzt seiner Wahl zu konsultieren, ohne den Referenzarzt einzubeziehen. Der Referenzarzt kann seine Aufgaben allerdings nur erfüllen, wenn er über alle Entwicklungen informiert ist, weshalb er auf dem Laufenden gehalten werden muss.

Die Möglichkeit der Benennung eines Referenzarztes ist in Artikel 19a des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale) vorgesehen.

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