Seminar "Mein Wille am Ende des Lebens"

RBS Seniorenakademie

Die beiden Gesetze vom 16 März 2009 regeln die Rechte des Patienten am Lebensende.

Jeder Bürger in Luxemburg hat die Möglichkeit, seine Entscheidungen und Wünsche an Hand der „Patientenverfügung“ und/oder „Bestimmungen zum Lebensende“ zu dokumentieren. Es ist wichtig, diese Möglichkeit der Mitbestimmung zu kennen.

Für viele Menschen ist jedoch der Unterschied zwischen „Palliativpflege“ und „Sterbehilfe“ unklar. Ebenso werfen verschiedene Punkte der beiden Formulare die es erlauben den Willen am Lebensende festzuhalten Fragen auf.

Auf Einladung der RBS Seniorenakademie sind Dr Carlo Bock und Mike Schwebag in Ihrem gemeinsamen Vortrag auf die Gesetzgebung eingegangen, haben die beiden Formulare erklären und auf die zahlreichen Fragen geantwortet.

Die vier Seminare im Juli und Oktober 2019, für jeweils ca. 40 Personen, waren ausgebucht und es gab ein reger Austausch mit den Teilnehmern.

Wir bedanken uns für Ihr großes Interesse!  

Eine Wiederholung findet im März 2020 bei RBS statt.

Dernière mise à jour