Lebensende

Jeder Mensch, ob jung oder alt, ob krank oder gesund, hat das Recht sich Fragen über sein Lebensende zu stellen und kann über sein Lebensende mitentscheiden.

Gesetzliche Regelung 

Am 16 März 2009 wurden zwei wichtige Gesetze erlassen, welche die Rechte der Patienten am Lebensende betreffen:

  • Das Gesetz über Palliativpflege, Patientenverfügung und Sterbebegleitung regelt  insbesondere:
    • den vereinfachten Zugang zur Palliativpflege für alle Patienten, die sich in der fortgeschrittenen Phase oder in der Endphase einer schweren und unheilbaren Krankheit befinden;
    • das Recht der Ablehnung von unangemessen Maßnahmen der Lebensverlängerung durch den behandelnden Arzt;
    • das Recht auf Beschränkung oder Einstellung von Behandlungen durch den Patienten;
    • dass der (mutmaßliche) Wille des Patienten ermittelt wird im Fall seiner Unfähigkeit disens auszudrücken ;
    • den Anspruch auf Urlaub zur Begleitung von Menschen am Ende ihres Lebens,
    • regelt Fragen den Status der Patientenverfügung.
  • Das Gesetz über Sterbehilfe, assistierten Suizid und über die Bestimmungen zum Lebensende:
    • erlaubt, unter strengen Bedingungen, Sterbehilfe oder den assistierten Suizid auf Verlangen eines unheilbar kranken Patienten;
    • regelt Fragen den Status der Bestimmungen zum Lebensende.

Diese spezifische gesetzlichen Regelungen werden durch das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten ergänzt, beispielsweise was den Zugang zur Patientenakte betrifft.

Bringen Sie Ihren Willen zum Ausdruck!

Solange Sie bei Bewusstsein und in der Lage sind, Ihren Willen zum Ausdruck zu bringen, können Sie sich aktiv beteiligen und Entscheidungen über Ihr Lebensende zusammen mit den Behandelnden treffen.

Sie haben weiter das Recht, Ihren Willen und Ihre Wünsche im Voraus festzulegen, für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern. Dies durch:

  • Ihre Patientenverfügung: diese erlaubt Ihren Willen betreffend medizinische Fragen oder Maßnahmen festzuhalten, welchen Sie zustimmen oder die abgelehnt werden, dies kann auch die Einstellung einer Behandlung am Lebensende beinhalten.

Die Patientenverfügung muss lediglich von Ihnen verfasst und unterschreiben werden, damit es Rechtsgültigkeit erlangt.

  • Ihre Bestimmungen zum Lebensende: erlaubt Ihren Willen betreffend die Umstände und Bedingungen schriftlich festzuhalten, unter denen sie Sterbehilfe (Euthanasie) in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie sich in einem irreversiblen Zustand der Bewusstlosigkeit (irreversibles Koma) befinden.

Achtung: Ihre Bestimmungen zum Lebensende müssen bei der Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation des Gesetzes des 16. März 2009 über Sterbehilfe und assistierten Suizid registriert werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

 

Ihre Patientenverfügung und Ihre Bestimmungen zum Lebensende sind Dokumente, deren Zweck es ist, Ihren Willen zu berücksichtigen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern. Es ist wichtig zu wissen, dass, solange Sie bei Bewusstsein und in der Lage sind, Ihren Willen zum Ausdruck zu bringen, Ihr aktueller Wille immer Vorrang hat gegenüber der Patientenverfügung oder den Bestimmungen zum Lebensende.

Sie könne weiter eine Vertrauensperson bestimmen, welche für Sie handeln kann, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vertrauensperson ist Ihr „Sprachrohr“ und Vertreter. Sie ist ein priviligierter Partner für die Behandelnde und muss immer gehört werden.

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