!!! Die geplante Konferenz kann aus aktuellem Anlass nicht stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständniss !!!
Seit 2009 hat jeder Bürger in Luxemburg die Möglichkeit, seinen Willen zum Lebensende in Voraus schriftlich festzuhalten. Seine Entscheidungen und Wünsche kann jeder an Hand der Dokumente „Patientenverfügung“ und/oder „Bestimmungen zum Lebensende“ dokumentieren.
Es ist wichtig, diese Möglichkeit der Mitbestimmung zu kennen um diese wahrnehmen zu können.
Für viele Menschen ist jedoch der Unterschied zwischen „Palliativpflege“ und „Sterbehilfe“ unklar. Und viele juristische und medizinische Fragen stellen sich.
Auf Einladung der "Kommissioun vum Drëtten Alter" der Geimeinde Kehlen, stellen Dr Carlo Bock und Mike Schwebag die Gesetzgebung vor und beantworten Ihnen Ihre Fragen.
Sie haben auch die Möglichkeit am 23 März an einer Konferenz zum gleichen Thema bei RBS in Itzig teilzunehmen (Link am Ende der Seite).