Viele Menschen fragen sich, welche Rechte sie am Lebensende haben.
Es ist wichtig, seine Rechte und Möglichkeiten am Lebensende zu kennen, die insbesondere durch die beiden Gesetze vom 16. März 2009 geregelt sind. Dies erlaubt auch den eigenen Willen am Lebensende mit Arzt und Nahestehenden zu besprechen und festzuhalten.
Die Unterscheidung zwischen "Palliativmedizin" und "Sterbehilfe" ist nicht immer klar. Auch die Koexistenz von "Patientenverfügungen" und "Verfügungen am Lebensende", mit denen man sich über sein Lebensende äußern und eine Vertrauensperson bestimmen kann, wirft Fragen auf.
Auf Einladung von Gero, konnten wir das Thema "Mein Wille am Ende des Lebens" im Rahmen öffentlicher Konferenzen besprechen. Wie in der Vergangenheit sind die Termine auf großes Interesse gestoßen. Vielen Dank an alle Teilnehmer, die sich bereit erklärt haben, offen über den Tod zu diskutieren und Ihre persönlichen Fragen, Erlebnisse und Gedanken mit uns zu teilen. Die Diskussion war lebhaft, interessant und regte zum persönlichen Nachdenken an.
Ein besonderer Dank geht an Dr. Graf, der seine langjährige praktische Erfahrung in der Begleitung von Patienten am Lebensende mit uns geteilt hat.