Unter assistierten Suizid ist die Tatsache zu verstehen, dass ein Arzt einer anderen Person willentlich hilft, sich selbst zu töten, oder einer anderen Person Mittel zur Selbsttötung zur Verfugung stellt, und zwar auf ausdruckliches und freiwilliges Verlangen dieser Person hin.
(Gesetz vom 16 März 2009 über Sterbehilfe, assistierten Suizid und über die Bestimmungen zum Lebensende, Artike 1)