Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten

Seit der Verabschiedung des Gesetzes vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten verfügt Luxemburg über ein Gesetz, in dem die wichtigsten Rechte und Pflichten des Patienten zusammengefasst sind. Dadurch soll mehr Kohärenz und Transparenz in den Beziehungen zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern geschaffen werden.

Das Gesetzes behandelt folgende Schwerpunkte:

  • die Grundprinzipien des gegenseitigen Respekts, der Würde und der Redlichkeit;
  • die Bedeutsamkeit der Informationen, welche die Gesundheitsdienstleister dem Patienten übermitteln müssen;
  • den Dialog und die Einbindung des Patienten in seine Behandlung;
  • eine stärkere Berücksichtigung des Willens des Patienten, unter anderem durch die Möglichkeit, eine Vertrauens- oder Begleitperson zu benennen;
  • die Standardisierung und Zugänglichkeit der Patientenakte;
  • die Schaffung der nationalen Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen (Service national d’information et de médiation dans le domaine de la santé).

 

 

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