Die Mediation ist ein freiwilliger und ergebnisoffener Prozess. Der Mediator hilft den Medianden in eigener Verantwortung, in einem vertraulichen Rahmen eine Lösung zu finden. Die Mediation ist somit in erster Linie eine Chance, die sich beide Seiten geben, um sich zu einigen. Sie kann zu einer einvernehmlichen Lösung eines Streits führen. Ein Ergebnis kann jedoch nicht garantiert werden.
Die Teilnahme an der Mediation ist sowohl für den Patienten als auch für den Angehörigen der Gesundheitsberufe freiwillig. Jede der Parteien kann eine Mediation frei ablehnen oder die Mediation beenden.
Die Möglichkeit, auf einen neutralen Dritten zurückgreifen zu können, der in Mediation geschult ist, kann dem Patienten und dem Angehörigen der Gesundheitsberufe helfen, den Dialog wiederherzustellen oder zu stärken. Dies ermöglicht es den Medianden, mit ihren Emotionen und Bedürfnissen gehört zu werden.
Die Lösung ist immer eine gemeinsame, maßgeschneiderte Lösung, die von den Parteien selbst, ggf. mit Unterstützung ihrer Angehörigen oder Berater, geschlossen wird. Der Schwerpunkt liegt nicht auf dem Recht oder der Fähigkeit, einen Richter von der Richtigkeit der eigenen Ansprüche zu überzeugen. Wenn jedoch ein Entschädigungsbedarf besteht, kommt die rechtliche Komponente auf der Ebene der Berufshaftpflichtversicherer zum Tragen.
Die Mediation ermöglicht mitunter die Fortsetzung der Behandlung/Pflegebeziehung oder der sozialen Beziehung mit wiederhergestelltem oder gestärktem Vertrauen.
Es handelt sich um ein einfaches und relativ schnelles Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten.
Das Verfahren liegt in den Händen der Parteien, so dass sie sich nicht an strenge Verfahrensregeln halten müssen. Der Ablauf der Mediation kann so an die Bedürfnisse der Medianden angepasst werden.
Der reibungslose Ablauf der Mediation setzt immer den guten Willen der Parteien voraus: Es bedarf des gemeinsamen Willens der Parteien, in gutem Glauben nach einem Ausweg zu suchen.
Die Mediation setzt auch die Fähigkeit der Medianden voraus, am Prozess teilnehmen zu können, gegebenenfalls mit der Unterstützung eines Angehörigen.
Der Bereich der psychischen Gesundheit ist ein besonderes Feld, an das sich die Mediation im Gesundheitswesen je nach Autonomie der Person und Gegenstand des Streits anpassen kann.
Eine mögliche psychische oder kognitive Behinderung oder eine rechtliche Unfähigkeit schließen eine Mediation in Gesundheitsfragen nicht von vornherein aus. Bei Bedarf kann ein Angehöriger, eine Vertrauensperson oder ein möglicher Vormund hinzugezogen werden.