Vorteile und Grenzen

Mediation ist ein freiwilliges und ergebnisoffenes Verfahren, in dessen Rahmen der Mediator die Parteien dabei unterstützt, eigenverantwortlich in einem vertraulichen Rahmen eine Lösung zu finden.

Es handelt sich um ein einfaches und relativ schnelles Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten.

Die Parteien bestimmen den Ablauf des Verfahrens und müssen sich somit nicht an strenge Verfahrensregeln halten. Der Ablauf der Vermittlung kann an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden.

Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Vermittlung ist der gute Wille der Parteien: Erforderlich ist der gemeinsame Wille der Parteien, eine Lösung zu suchen.

Die Teilnahme des Patienten und des Gesundheitsdienstleisters an der Mediation erfolgt auf freiwilliger Basis. Jede der beiden Parteien kann nach eigenem Ermessen die Vermittlung abbrechen.

Die Unterstützung eines unparteiischen, in Mediation ausgebildeten Dritten kann dem Patienten und dem Gesundheitsdienstleister dabei helfen den Dialog wieder aufzunehmen oder zu vertiefen.

Die Mediation stellt vor allem eine Chance für beide Seiten dar, zu einer Einigung zu finden. Sie ermöglicht eine friedliche Beilegung der Streitigkeiten und bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Gefühle und Bedürfnisse aus zu drücken.

Im Rahmen der Mediation wird nach einer gemeinsamen, maßgeschneiderten und von den Parteien selbst gewollten Lösung gesucht. Mit den in Betracht gezogenen Lösungen soll den Bedürfnissen der Parteien bestmöglich Rechnung getragen werden.

Die Parteien könne dabei von ihren Angehörigen oder Vertrauensperson unterstützt werden.

Der Schwerpunkt liegt weder auf den rechtlichen Aspekten, noch auf der Fähigkeit, einen Richter von der Richtigkeit der Ansprüche zu überzeugen. Sollte jedoch die Notwendigkeit einer Entschädigung bestehen, ist die rechtliche Komponente jedoch meist auf Ebene der Versicherer von Belang.

Mediation kann dazu beitragen, dass die Pflegebeziehung oder die soziale Bindung aufrechterhalten werden und das Vertrauen wiederhergestellt oder gestärkt wird.

Voraussetzung für eine Mediation ist außerdem die Fähigkeit der Parteien, am Vermittlungsverfahren teilzunehmen, gegebenenfalls mit Unterstützung eines Angehörigen.

Geistige Einschränkungen stellen eine besondere Herausfoderung dar. Geschäftsunfähigkeit oder eine gesetzliche Betreuung schliessen eine Meditaionsfähigkeit zur Klärung von Gesundheitsfragen aus unserer Sicht nicht aus. Die betroffene Person kann gegebenfalls entsprechend Ihrer Fähigkeit zur Selbstbestimmung, und dem Gegenstand des Konfliktes, teilnehmen. Unter Umständen wird die Vertauensperson oder der Betreuer in die Mediation eingebunden.

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