Die nachfolgenden Beispiele basieren auf echten Mediationsfällen.
Die Daten wurden anonymisiert, um die Vertraulichkeit zu wahren.
In der Notaufnahme
Kontext
Aufgrund von Herz- und Atemwegsproblemen sucht Herr PECHVOGEL die Notaufnahme auf. Der Notarzt ordnet eine Röntgenaufnahme des Brustraums, eine Blutuntersuchung sowie ein Elektrokardiogramm an.
Die Röntgenaufnahme des Brustraums wird sofort durchgeführt, der Bericht des Radiologen war jedoch erst nach Validierung in der digitalisierten Krankenakte abrufbar.
Der Patient wird zeitnah in der Notaufnahme von einem Kardiologen untersucht. Dieser bestätigt das Vorliegen von Herzproblemen, die aber nicht in der Notaufnahme behandelt werden müssen.
Der Kardiologe verschreibt Herrn PECHVOGEL Medikamente und vereinbart einen Termin für die kardiologische Untersuchung und Nachbetreuung.
Herr PECHVOGEL kehrt beruhigt nach Hause zurück. Er setzt in Folge seine kardiologische Behandlung ohne Zwischenfälle fort.
Einige Wochen später, begibt Herr PECHVOGEL sich aufgrund einer halbjährlichen Untersuchung zu seinem Onkologen ins gleiche Krankenhaus. Der Onkologe ordnet zur Kontrolle eine Untersuchung mittels Magnetresonanztomografie an, denn der Patient hatte vor einigen Jahren an Krebs gelitten. Diese Routineuntersuchung wird ungefähr ein Jahr nach dem Besuch in der Notaufnahme durchgeführt. Es wird ein Tumor in der rechten Lunge entdeckt.
Der Onkologe fordert sofort eine Stellungnahme eines Pneumologen an. Dieser bestätigt die Diagnose Lungenkrebs.
Im Rahmen der Überprüfung der Patientenakte stellt der Pneumologe fest, dass der Radiologe in seinem Bericht über die in der Notaufnahme durchgeführte Röntgenaufnahme des Brustraums bereits auf eine verdächtige Stelle hingewiesen und eine Überprüfung dieser Stelle ungefähr sechs Wochen später empfohlen hatte.
Da der Patient das Krankenhaus bereits verlassen hatte, als der Bericht validiert und verfügbar war, wurde dieser Information keine Beachtung geschenkt.
Vorgehensweise und erzieltes Ergebnis
Der mediative Prozess, der unter aktiver Mitwirkung des krankenhausinternen Beschwerdemanagements durchgeführt wurde, gewährleistete eine offene Herangehensweise, mit der auf die Bedürfnisse der verschiedenen Beteiligten eingegangen werden konnte.
Durch den vermittlungsbasierten Ansatz konnten die Beteiligten ihre Emotionen ausdrücken und es wurde eine Klärung der Geschehnisse erreicht. Es wurde Bedauern ausgedrückt und Entschuldigungen ausgesprochen, die auch angenommen wurden.
Nach einer Analyse wurde die interne Vorgehensweise angepasst und ein neuer Informationsprozess eingeführt, damit solche Vorfälle künftig vermieden werden können.
Diese Vorgehensweise ermöglichte eine einvernehmliche Beilegung der Vorfalls, sodass das Vertrauen und die Pflegebeziehung aufrechterhalten werden konnten.
Die Versicherer der Beteiligten wurden in Kenntnis gesetzt. Die betroffenen Versicherungsträger willgten in eine außergerichtliche Entschädigung des Patienten ein.