Zivil- und Strafgerichte

Mit der Klage vor Gericht können verschiedene Zwecke verfolgt werden, unter Anderem die Erlangung von Schadenersatz oder die Verhängung von Strafen.

Klage vor den Zivilgerichten

Der Hauptzweck einer Klage vor den Zivilgerichten besteht in der Regel darin, die möglichen Schadensersaztansprüche des Patienten zu prüfen.

Unabhängig vom Status des Gesundheitsdienstleisters (öffentlich oder privat), erfolgt die Überprüfung von Haftungsansprüchen nach den allgemein zivilrechtlichen Regeln:

  • Klage wird vor den Zivilgerichten (Friedensgericht / Landgericht) erhoben, außer im Fall eines Strafverfahrens (siehe unten);
  • Haftungsfragen werden immer nach den allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen des Zivilgesetzbuches (Code civil) geklärt.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es kein Entschädigungsverfahren durch einen Entschädigungsfonds für medizinische Unfälle.

Strafrechtliche Rechtsmittel

Der Hauptzweck eines Strafverfahrens besteht in der Bestrafung, wenn eine strafbare Handlung erfolgt ist.

Ein eventuelles Strafverfahren findet immer vor den Strafgerichten statt.

Behandlungsfehler, Fahrlässige Behandlungen oder eine Behandlung ohne Einwilligung, kénne aufgrund der Beeinträchtigung der Unversehrtheit und Selbstbestimmung des Patienten einen Straftatbestand darstellen.

Patienten, die glauben, Opfer einer Straftat geworden zu sein, können bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei Anzeige erstatten. Wenn nach den Ermittlungen ein Strafverfahren eingeleitet wird, kann der Patient sein Recht auf Schadenersatz geltend machen.

Das Opfer kann auch selbst die Strafverfolgung in die Wege leiten, indem es ein mit einer Strafklage kombinierte zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz stellt.

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