Gemeinsame elektronische Patientenakte (DSP)

Die gemeinsamen elektronische Patientenakte DSP ("Dossier de soins partagé") ist eine elektronische Akte, über die Gesundheitsdaten eines Patienten auf nationaler Ebene ausgetauscht und geteilt werden können.

Der Hauptzweck des DSP besteht darin, den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu fördern um eine koordinierte Behandlung des Patienten zu unterstützen, und hierdurch die Sicherheit und Qualität der Behandlung zu verbessern.

Das DSP ist ein Instrument, das die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdienstleistungsanbietern fördert und gleichzeitig auch dem Patienten zur Verfügung steht. Das DSP :

  • vereint wichtige Gesundheitsinformationen eines Patienten um die Kontinuität und Koordinierung der Versorgung zu unterstützen;
  • fördert den Austausch zwischen Gesundheitsdientleistern.

Die gemeinsame Patientenakte DSP bildet keinen Ersatz für die Patientenakte der jeweiligen Gesundheitsdienstleister, sie dient vielmehr als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Gesundheitsdienstleistern, die an einer Behandlung beteiligt sind.

Der Patient hat Zugang zum DSP. Jeder Patient kann über die elektronische Plattform der Agence eSanté auf seinen DSP zugreifen und kann hier:

  • festlegen, wer das Recht hat auf das DSP zuzugreifen;

  • sich über die verschiedenen Aktivitäten, die auf seinem DSP durchgeführt wurden, informieren und z. Bsp. sehen wer Daten eigesehen oder ins DSP eingefügt hat;

  • die Gesundheitsinformationen im DSP einsehen;

  • Informationen über den persönlichen Bereich hinzufügen (z. Bsp. betreffend die Organspende; die Vertrauensperson; usw.)

Der Patient kann der Aktivierung seines DSP wiedersprechen und diesen jederzeit schließen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Portal der Agentur eSanté (Agence eSanté).

Zum letzten Mal aktualisiert am