Im Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten ist das Recht auf eine Patientenakte verankert. Das Gesetz gibt eine allgemeine Definition des Begriffs „Patientenakte“. Auch der Zugang des Patienten oder seiner Vertreter zur Patientenakte ist gewährleistet.
Im Folgenden erhalten Sie auch nähere Informationen über eine besondere Gesundheitsakte: die von der Agence eSanté (eHealth Agentur) bereitgestellte gemeinsame Patientenakte DSP ("dossier de soins partagé"), für welche zum Teil eigene, besondere Regeln gelten.
Schließlich misst das Gesetz vom 24. Juli 2014 der Wahrung der Vertraulichkeit und der Einhaltung der Schweigepflicht im Rahmen der therapeutischen Beziehung zwischen Patient und Gesundheitsdienstleister einen besonders hohen Stellenwert bei.