Medinzisches Cannabis

Die Verordnung von Sativex ®, einem Medikament das insbesondere zur Verringerung der Symptome von Spastik aufgrund von Multipler Sklerose eingesetzt wird, ist seit 2015 in Luxemburg möglich.

Seit einer 2018 erfolgten Gesetzesänderung, ist darüber hinaus die Verwendung von medizinischem Cannabis in einigen Patholgien möglich. Seit Juli 2023 ist der Eigenanbau einer begrenzten Anzahl von Cannabispflanzen zu Hause unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Medizinische Situation des Patienten (betroffene Pathologien)

Um von einer medizinischen Cannabisbehandlung profitieren zu können, muss ein Patient eine schwere Krankheit oder eine Krankheit deren Symptome zu einem erheblichen Verlust an Lebensqualität führt. Diese muss durch grossherzogliche Verordnung anerkannt sein.

Derzeit können Patienten in folgenden medizinischen Situationen von medizinischem Cannabis profitieren:

  • Schwere chronische Erkrankungen, die als Langzeiterkrankungen gemäß Artikel
    19b Absatz 1 des Sozialversicherungsgesetzbuchs eingestuft werden, im fortgeschrittenen oder im Endstadium sind und zu schweren und behindernden chronischen Schmerzen führen, die nicht auf medikamentöse Behandlungen angesprochen haben, oder letztere nicht verfügbar sind.
  • Krebserkrankungen, die mit einer Chemotherapie behandelt werden, die Übelkeit oder Erbrechen auslöst.
  • Multiple Sklerose mit symptomatischer Muskelspastik.

Verschreibung und Abgabe

Standardisierter Cannabis pflanzlichen Ursprungs, welcher in Luxemburg zu diesem Zweck zugelassenen wurde kann zur Behandlung von Patienten verschrieben werden, welche die oben aufgeführten medizinischen Kriterien erfüllen.

Medizinischer Cannabis kann nur von einem zu diesem Zweck zugelassenen Arzt, nach Abschluss einer spezifischen Weiterbildung, verschrieben werden. Die Verschreibung muss auf einem spezifischen Verordnungsformular erfolgen.

Die Abgabe von medizinischem Cannabis ist auf Krankenhausapotheken beschränkt.

 

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