Mediationsanfrage

Gesundheitsdienstleister, Patienten, ihre Familienangehörigen und Patientenvertreter, die bei Konflikten beteiligt sind, können sich mit einer Mediationsanfrage an uns wenden. Dies kann gemeinsam oder durch die Anfrage einer Partei geschehen.

Erfolgt die Anfrage nicht von allen Konfliktparteien gemeinsam, kontaktieren wir die betroffene andere Partei , um zu ermitteln, ob Sie mit einer Mediation einverstanden ist.

Wenn nicht bereits versucht wurde, über die Streitfragen im direkten Dialog zu sprechen, und die Angelegenheit zunächst einmal selbst zu lösen, kann unsere Stelle einen einseitigen Antrag auf Vermittlung einstweilen ablehnen. Außerdem können wir eine Mediation ablehnen, die augenscheinlich keine Aussicht auf Erfolg hat.

Bei Fragen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Mail oder mit Hilfe unseres Online-Formulars zur Verfügung.

Nachdem Sie mit unserer Stelle Kontakt aufgenommen haben, laden wir Sie in der Regel zu einem Vorgespräch ein. Das Vorgespräch kann bei Bedarf per Videokonferenz stattfinden. Sollten es Ihnen nicht möglich sein zu uns zu kommen, kann ein externer Termin vereinbart werden.

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