Vorgespräch

In vielen Fällen kommen die Parteien zunächst einmal zu einem persönlichen Vorgespräch, bei dem sie über die Regeln und die Funktionsweise der Mediation aufgeklärt werden.

Im Rahmen des Vorgesprächs können die Streitparteien ihren Standpunkt darlegen und mit dem Mediator über die Durchführbarkeit und Chancen einer Mediation sprechen.

Wir bieten allen Streitparteien gleichermaßen ein Vorgespräch an, bevor wir gegebenenfalls eine erste gemeinsame Mediationssitzung organisieren.

Nach dem Vorgespräch bittet der Vermittler die Parteien um ihre grundsätzliche Zustimmung zur Vermittlung.

Diese Zustimmung kann bei Bedarf in einem Vermittlungsübereinkommen festgehalten werden.

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