Die Mediation in vielen Fällen mit einer präliminären Phase. Die Parteien nehmen zunächst einmal an einem persönlichen Vorgespräch teil, bei dem sie über die Regeln und die Funktionsweise der Mediation aufgeklärt werden. Im Rahmen des Vorgesprächs können die Parteien ihren Standpunkt darlegen und mit dem Mediator über die Durchführbarkeit und Chancen einer Mediation sprechen.
Wir bieten allen Streitparteien gleichermaßen ein Vorgespräch an, bevor wir gegebenenfalls eine erste gemeinsame Mediationssitzung organisieren. Nach dem Vorgespräch bittet der Mediator die Parteien um ihre grundsätzliche Zustimmung.
Diese Zustimmung kann bei Bedarf in einer Vereinbarung über Mediation festgehalten werden.