Unsere Stelle ist Ihr Ansprechpartner für die Durchführung einer Mediation zwischen Patienten und Behandelnden, sofern es um Gesundheitsleistungen geht.
Gesundheit betrifft mehr als Einen! Mit dem Einverständnis des Patienten, oder des gesetzlichen Vertreters, steht unsere Stelle auch den Angehörigen oder anderen Nahestehenden zur Verfügung.
Häufig sind auch mehrere Behandelnde von einere Mediationsanfrage betroffen, insbesondere im Krankenhausbereich, wo häufig mehrere Gesundheitsdienstleister an der Behandlung des Patienten mitwirken.
Unsere Stelle ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn Ihr Konflikt:
- eine behördliche Entscheidung betrifft, etwa eine Entscheidung zur Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger, wie etwa die Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé), die Unfallversicherung (Association d’assurance accident) usw: in diesen Fällen können Sie sich ggf. an den Ombudsman wenden;
- unterstützenden Leistungen im Bereich der Langzeitpflege betrifft, deren Hauptaufgabe darin besteht, Personen bei der Ausführung alltäglicher Aufgaben – insbesondere Aktivitäten des täglichen Lebens und Haushaltsaufgaben im Rahmen der Pflegeversicherung – zu unterstützen;
- Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesundheitsdienstleister betrifft, sofern diese nicht Teil eines Konfliktes mit Patienten sind (z. B. Unstimmigkeiten in einer Ärztegruppe oder einem Behandlungsteam).