Article 3 (2) de la loi relative aux droits et obligations du patient:
(2) En fournissant conformément à ses facultés les informations pertinentes pour sa prise en charge, en adhérant et en collaborant à celle-ci, le patient participe à la prestation optimale des soins de santé.
Lors de sa prise en charge, il respecte les droits du prestataire de soins de santé et des autres patients.
Mit dem Gesetz vom 24. Juli 2014 soll die gute Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienstleister und Patienten gefördert werden.
Diese Zusammenarbeit beruht auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt, Würde und Loyalität.
Eine transparente und vertrauensvolle Beziehung schafft einen therapeutischen Rahmen, der eine optimale Behandlung ermöglicht und die Behandlung für Patienten und Ihre Angehörigen erträglicher macht.
Der Patient verpflichtet sich, in seinem ureigenen Interesse, Hand in Hand mit dem Gesundheitsdienstleister zu arbeiten.
Dies beinhaltet insbesondere dass Sie als Patient alle möglicherweise relevanten Informationen über Ihren Gesundheitszustand nach bestem Wissen mitteilen: Symptome, eingenommene Medikamente, Allergien, Beobachtungen usw.
Dies beinhaltet weiter, an den zugestimmten Behandlungen aktiv mit zu wirken und, wenn Sie als Patient eine Behandlung von sich aus abgebrochen haben, darüber transparent zu informieren.
Nicht nur die Beziehung zwischen dem Patienten und den Behandlern sollte von den Grundsätzen der Loyalität und des gegenseitigen Respekts geprägt sein, sondern auch die Beziehung zwischen den Patienten welche sich im Rahmen der Behandlung begegnen.