Antrag auf Einweisung und ärztliches Attest

Für eine Einweisung ohne Zustimmung des Patienten ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, dem ein aktuelles ärztliches Attest beizufügen ist. Das Gesetz legt fest, welche Personen und Behörden berechtigt sind, eine nicht-einwilligungsgemäße Krankenhauseinweisung zu beantragen.

Wer kann einen Aufnahmeantrag stellen?

Einen Antrag kann stellen:

- der Vormund oder der Kurator des Betroffenen, wenn eine solche Schutzmaßnahme besteht;

- ein Mitglied der Familie;

- jede andere interessierte Person: dies kann ein Angehöriger eines Gesundheitsberufs sein, der mit dem Patienten in Kontakt steht.

Wenn die betreffende Person die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet, kann die Einweisung durch folgende Amtspersonen beantragt werden:

- der Bürgermeister der Gemeinde (oder sein Beauftragter), in welcher sich die Person befindet;

- der Leiter (oder in seiner Abwesenheit ein Beamter) der Polizeidienstelle;

- die Staatsanwaltschaft des Gerichtsbezirks, in dem sich die betreffende Person befindet.

Formalitäten, die bei der Antragstellung zu beachten sind

In dem schriftlichen Antrag auf Einweisung sind die wesentliche Umstände darzulegen, die dem Antrag zugrunde liegen. Wird die Aufnahme nicht von einer dazu berechtigten Amtsperson beantragt, muss die Person, welche die Aufnahme beantragt, den Verwandtschaftsgrad oder die Art der Beziehung zu der betreffenden Person angeben.

Der Antrag wird in der Regel vor der Aufnahme gestellt, wobei die unten genannte ärztliche Bescheinigung beizufügen ist.

Bei Gefahr im Verzug, kann der Patient ohne vorherigen schriftlichen Antrag eingewiesen werden. Die Dringlichkeit der Aufnahme muss jedoch von einem Arzt der ersuchten Einrichtung, der nicht der psychiatrischen Abteilung angehört, anerkannt werden. Ein formaler Antrag muss innerhalb von 24 Stunden nachgereicht werden, andernfalls kann die Person die Einrichtung verlassen, wenn sie dies wünscht.

Ärztliches Attest, das dem Antrag beizufügen ist.

Das Gesetz schreibt vor, dass dem Einweisungsantrag ein ärztliches Attest beizufügen ist, welches nicht älter als 3 Tage ist. Im ärztlichen Attest werden die Symptome der festgestellten psychischen Störung beschrieben und die Notwendigkeit einer Zwangseinweisung bescheinigt.

Das Attest kann von jedem Arzt ausgestellt werden, der nicht der psychiatrischen Abteilung des einweisenden Krankenhauses angehört. Dieser Arzt muss die betreffende Person zunächst untersuchen.

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