Personen, welche in einer geschlossenen psychiatrischen Einheit behandelt werden, befinden sich in einer verletzlichen Lage. Ihre nicht einvernehmliche Einweisung in ein Krankenhaus stellt eine außergewöhnliche freiheitsentziehende Maßnahme dar, welche durch die Notwendigkeit begründet ist, den Patienten vor sich selbst oder Andere zu schützen.
Das Gesetz über die Einweisung von Personen mit psychischen Störungen ohne deren Zustimmung macht die Einweisung auf Antrag eines Dritten von inhaltlichen und formalen Voraussetzungen abhängig. Das Gesetz regelt den Verlauf des Aufenthalts, wobei zwischen einer anfänglichen Beobachtungsphase und einer eventuellen längeren Unterbringung und Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung unterschieden wird. Das Gesetz regelt weiter bestimmte Modalitäten der Behandlung und sieht spezifische Garantien und Kontrollen vor, um Missbrauch und Willkür zu vermeiden.
- Rechtfertigungsgrund: eine aktuelle Gefahr für sich selbst oder für Dritte darstellen
- Antrag auf Einweisung und ärztliches Attest
- Anfänglicher Beobachtungszeitraum
- Entscheidung über die Entlassung oder die Unterbringung
- Aufenthalt und Behandlung
- Beendigung der Zwangseinweisung
- Wahrung der Rechte von eingewiesenen Patienten