Ein nicht freiwilliger Krankenhausaufenthalt stellt immer ein Freiheitsentzug dar. Personen, die in einer geschlossenen Umgebung behandelt werden, befinden sich in einer verletzlichen Situation.
Aus diesem Grund sieht das Gesetz besondere Garantien und Kontrollen vor, um jeglichen Missbrauch oder Willkür zu vermeiden.
Mit der Aufsicht betrauter Richter
Zunächst einmal ist in jedem Gerichtsbezirk ein Richter mit der Aufgabe betraut, die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung zu kontrollieren, Entscheidungen über die Aufrechterhaltung der Beobachtung und über die Erweiterung oder Unterbringung zu treffen sowie die eventuelle spätere Unterbringung zu überwachen.
Das Recht, sich an den mit der Aufsicht betrauten Richter zu wenden, bildet zusammen mit der Verpflichtung, die Patienten über seine Rechte zu informieren, ein wichtiger Schutz gegen irreguläre Einweisungen.
Bezirksgericht und Berufungsgericht
Neben dem Recht, sich an den mit der Aufsicht betrauten Richter zu wenden, kann der ohne Zustimmung hospitalisierte (eingewiesene oder untergebrachte) Patient oder jede interessierte Person jederzeit beim Bezirksgericht des Ortes, an dem sich die Einrichtung befindet, einen Antrag auf Entlassung stellen.
Ein erneuter Antrag ist erst dann zulässig, wenn eine endgültige Entscheidung über einen vorherigen Antrag ergangen ist. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann ein Rechtsmittel beim Berufungsgericht eingelegt werden.
Aufsichtskommission
In jedem Gerichtsbezirk ist eine fünfköpfige Aufsichtskommission für die Einhaltung des Gesetzes sowie für die Entgegennahme von Beschwerden und Klagen von Patienten zuständig. Sie führt auch Besuche in der Einrichtung durch.
Externe Kontrolle
Die Abteilung für die externe Überwachung von Orten des Freiheitsentzugs ("CELPL"), die dem Ombudsman angegliedert ist, führt Kontrollbesuche und Inspektionen von Orten des Freiheitsentzugs durch, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen zu verhindern.
In dieser Eigenschaft besucht und kontrolliert das CELPL auch die geschlossenen psychiatrischen Abteilungen und spricht Empfehlungen aus.
Informationsstelle für Betroffene
Unsere Stelle ist eine Anlaufstelle, an die sich Patienten wenden können, wenn sie sich über ihre Rechte informieren oder in rechtlichen oder anderen sie betreffenden Angelegenheiten beraten lassen möchten, so wie dies in Artikel 47 des geänderten Gesetzes vom 10. Dezember 2009 über die zustimmungsfreie Einweisung von Personen mit psychischen Störungen vorgesehen ist.