Mediationsvereinbarung

Accord de médiation

Wenn die Parteien, während oder am Ende der Mediation, eine Eingung in einigen oder allen Punkten erzielen kann diese Eingung in einer Mediationsvereinbarung ("accord de médiation") festgehalten werden. Diese enthält die konkreten Verpflichtungen, welche die Parteien eingegangen sind. 

Die von allen Parteien datierten und unterzeichnete Mediationsvereinbarung ist für die Parteien verbindlich. Sie kann bei Bedarf dem zuständigen Richter zur Anerkennung vorgelegt werden, wodurch die Vereinbarung vollstreckbar wird.

Achtung: Die Mediationsvereinbarung, mit der das gemeinsam erzielte Ergebnis festgehalten wird, darf nicht mit der Vereinbarung über Mediation ("accord en vue de la médiation") verwechselt werden, welcher die Zustimmung zur Teilnahme an einer Mediation festhält.

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