Bei der Vereinbarung über Mediation ("accord en vue de la médiation") handelt es sich um einen Vertrag in welchem die Mediationsparteien festhalten im Rahmen einer Mediation, eine Lösung Ihre Konfliktes im beidseitigen Interesse zu suchen.
Die Vereinbarung über Mediation dient hauptsächlich dazu festzuhalten, dass sich die Parteien zu Durchführung einer Mediation bereiterklärt haben und auch dazu organisatorische Modalitäten für das Mediationsverfahren zu klären. Die Vereinbarung über Mediation enthält insbesondere folgende Angaben: die Identität des Mediators, ggf. des Co-Mediators, die Identität der Parteien, den Hinweis dass es sich um ein freiwilliges Verfahren handelt, die Vertraulichkeitsvorschriften, die Tatsache, dass die Verjährungsfrist während der Dauer des Vermittlungsverfahrens ausgesetzt wird, usw. Eine solche Vereinbarung über Mediation wird spätestens zu Beginn der ersten gemeinsamen Sitzung, von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet.
Ein schrifftlicher Vereinbarung über Mediationg ist nicht in allen Fällen erforderlich, Sie wird auf Verlangen der Parteien oder auf Vorschlag des Mediators erstellt. Unsere Stelle hat zu deisem Zweck eine Standardvorlage erstellt, die an die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Parteien angepasst werden kann.
Achtung: die Vereinbarung über Mediation, mit dem die Zustimmung zur Teilnahme an einer Vermittlung festgehalten wird, ist nicht mit einer Mediationsvereinbarung ("accord de médiation") zu verwechseln, welche gegebenenfalls das gemeinsam erzielte Ergebnis des Mediationsprozesses bindend festhält.