Mediationsvertrag

Accord en vue de la médiation

Beim Mediationsvertrag ("accord en vue de la médiation") handelt es sich um einen Vertrag in welchem die Mediationsparteien festhalten im Rahmen einer Mediation, eine Lösung Ihre Konfliktes im beidseitigen Interesse zu suchen.

Der Mediationsvertrag dient hauptsächlich dazu festzuhalten, dass sich die Parteien zu einer Vermittlung bereiterklärt haben und dazu organisatorische Modalitäten für das Vermittlungsverfahren zu klären. Er enthält insbesondere folgende Angaben: die Identität des Mediators, ggf. des Co-Mediators, die Identität der Parteien, den Hinweis dass es sich um ein freiwilliges Verfahren handelt, die Vertraulichkeitsvorschriften, die Tatsache, dass die Verjährungsfrist während der Dauer des Vermittlungsverfahrens ausgesetzt wird usw.

Ein solcher Mediationsvertrag wird gegebenfalls, spätestens zu Beginn der ersten gemeinsamen Sitzung, von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet.

Ein schrifftlicher Mediationsvertrag ist nicht in allen Fällen erforderlich, er wird auf Verlangen der Parteien oder auf Vorschlag des Mediators erstellt.

Unsere Stelle hat eine Standardvorlage erstellt, die an die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Parteien angepasst werden kann.  

Achtung: der Mediationsvertrag, mit dem die Zustimmung zur Teilnahme an einer Vermittlung festgehalten wird, ist nicht mit einer Mediationsvereinbarung ("accord de médiation") zu verwechseln, welche gegebenenfalls das gemeinsam erzielte Ergebnis des Mediationsprozesses bindend festhält.

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