Begeht eine Person eine Straftat, während sie zum Zeitpunkt der Tat an einer psychischen Störung leidet, die ihr die Einsichtsfähigkeit oder die Kontrolle über ihre Handlungen vollständig genommen hat, so erkennt das Ermittlungs- oder Prozessgericht an, dass sie strafrechtlich nicht verantwortlich ist.
Ist das Gericht in diesem Fall der Ansicht, dass die Person weiterhin eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt, ordnet es ihre Unterbringung im Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique (CHNP) an.