Für die Mediation gelten günstige Rahmenbedingungen, die Folgendes gewährleisten:
- die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens: alle Personen, die am Medaitionsverfahren teilnehmen, unterliegen der Schweigepflicht, wodurch die Parteien offen sprechen können;
- durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung über Mediation wird die Verjährungsfrist während der Dauer der Mediation ausgesetzt: im Gesundheitsbereich ist dies in der Regel jedoch nicht so wichtig, da die Verjährungsfristen im Allgemeinen lang sind (30 Jahre);
- die von den Parteien eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen sind verbindlich: wurden diese in einer Mediationsvereinbarung festgehalten, kann diese bei Bedarf dem zuständigen Richter zur Anerkennung vorgelegt werden, wodurch sie vollstreckbar wird.