Gesetzliche Garantien

Für die Mediation gelten günstige Rahmenbedingungen, die Folgendes gewährleisten:

  • die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens: alle Personen, die am Medaitionsverfahren teilnehmen, unterliegen der Schweigepflicht, wodurch die Parteien offen sprechen können;
  • durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung über Mediation wird die Verjährungsfrist während der Dauer der Mediation ausgesetzt: im Gesundheitsbereich ist dies in der Regel jedoch nicht so wichtig, da die Verjährungsfristen im Allgemeinen lang sind (30 Jahre);
  • die von den Parteien eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen sind  verbindlich: wurden diese in einer Mediationsvereinbarung festgehalten, kann diese bei Bedarf dem zuständigen Richter zur Anerkennung vorgelegt werden, wodurch sie vollstreckbar wird.

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