Berufs- und Arztgeheimnis, Vertraulichkeit und Datenschutz

Das Berufsgeheimnis ist ein wichtiges Element in dem besonderen Vertrauensverhältnis, das zwischen dem Gesundheitsdienstleister und seinem Patienten besteht. Es bezweckt den Schutz der Patientinnen und Patienten und ihrer Interessen. Die besondere Vertraulichkeit ermöglicht, sich dem Gesundheitsdienstleister völlig frei anzuvertrauen, ohne als Patient Angst haben zu müssen, dass die eigene Privatsphäre oder das Privatleben dadurch beeinträchtigt werden.

Im Interesse der Qualität und Sicherheit der Patientenbetreuung ist in vielen Fällen der Informationsaustausch zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gesundheitsdienstleistern vorrangig und es erfolgt ggf. ein Austausch mit den Angehörigen des Patienten.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Schweigepflicht in Ausnahmefällen zum Schutz eines überwiegenden öffentlichen Interesses aufgehoben werden kann.

 

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